Pflichtteil Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsentziehung

Juli 16, 2017

Pflichtteil Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsentziehung

Landgericht Hagen 3 O 171/14

Pflichtteilsentziehung,

Abstammung des Klägers,

rechtliche Vaterschaft,

Erbschaftsbesitzer

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Landgericht Hagen verurteilt die Beklagten zur Zahlung von insgesamt 926.946,16 € nebst Zinsen an den Kläger.

Dieser Anspruch setzt sich aus einem Pflichtteilsanspruch und einem Pflichtteilsergänzungsanspruch zusammen.

Hintergrund:

Der Kläger ist der Enkel des Erblassers.

Der Erblasser hatte in seinem Testament seine beiden Söhne enterbt und von der Erbfolge ausgeschlossen.

Der Vater des Klägers wurde zudem durch letztwillige Verfügung des Erblassers wirksam von seinem Pflichtteilsrecht entzogen.

Der Kläger macht nun als Abkömmling des Erblassers seine Pflichtteilsansprüche geltend.

Streitpunkte:

  • Abstammung des Klägers: Die Beklagten bestritten die Abstammung des Klägers von seinem Vater. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die rechtliche Abstammung durch die Geburtsurkunde des Klägers belegt ist. Ein DNA-Test zur Feststellung der genetischen Abstammung ist nicht erforderlich, da im Erb- und Pflichtteilsrecht nur die rechtliche Abstammung relevant ist.
  • Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung: Die Beklagten argumentierten, dass die Pflichtteilsentziehung des Vaters des Klägers nicht wirksam sei. Das Gericht bestätigte jedoch die Wirksamkeit der Entziehung, da die Voraussetzungen des § 2333 BGB erfüllt sind. Der Vater des Klägers hatte den Erblasser körperlich misshandelt, was ein schweres Vergehen darstellt und die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigt.

Pflichtteil Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsentziehung

  • Höhe des Anspruchs: Der Kläger berechnete seinen Anspruch auf Grundlage der Auskunft der Beklagten über den Nachlass. Die Beklagten bestritten einige Positionen und beriefen sich auf Entreicherung. Das Gericht korrigierte die Berechnung des Klägers und setzte den Wert des Nachlasses fest. Die Einrede der Entreicherung wurde zurückgewiesen, da die Beklagten die wirklichen Erben sind und keine Erbschaftsbesitzer.
  • Verjährung: Der Beklagte zu 2) erhob die Einrede der Verjährung. Das Gericht wies diese Einrede zurück, da die Verjährungsfrist durch die rechtzeitige Klageerhebung gehemmt wurde.

Entscheidung:

Das Gericht entschied, dass dem Kläger ein Pflichtteilsanspruch in Höhe von 916.946,16 € zusteht.

Dieser Anspruch errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den der Kläger erhalten hätte, wenn er nicht enterbt worden wäre.

Zusätzlich hat der Kläger einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in Höhe von 10.000 € wegen einer Lebensversicherung

des Erblassers, die zugunsten der Beklagten zu 1) abgeschlossen wurde.

Fazit:

Das Urteil des Landgerichts Hagen verdeutlicht die Bedeutung der rechtlichen Abstammung im Erb- und Pflichtteilsrecht.

Es zeigt auch, dass die Pflichtteilsentziehung ein wirksames Instrument ist, um Abkömmlinge, die sich

schwerwiegend gegenüber dem Erblasser verhalten haben, von der Erbfolge auszuschließen.

Die Beklagten wurden zur Zahlung des Pflichtteilsanspruchs und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs verurteilt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Geschäftswert für Erstellung Nachlassverzeichnis

Geschäftswert für Erstellung Nachlassverzeichnis

Februar 15, 2025
Geschäftswert für Erstellung NachlassverzeichnisZusammenfassung des Beschlusses des LG Stuttgart vom 29.10.2024 (19 OH 22/23)RA und Notar …
Anforderungen an Pflichtteilsentziehungsgrund

Anforderungen an Pflichtteilsentziehungsgrund

Februar 15, 2025
Anforderungen an PflichtteilsentziehungsgrundRA und Notar KrauDas Urteil des LG München I vom 24.07.2024 (3 O 3026/24) befasst sich mit de…
Teilnachlasspflegschaft für unbekannte Erben

Teilnachlasspflegschaft für unbekannte Erben

Februar 15, 2025
Teilnachlasspflegschaft für unbekannte ErbenOLG Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2024 – 3 W 17/24RA und Notar KrauAusgangslage:Nac…