Pflichtteil Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsentziehung
Landgericht Hagen 3 O 171/14
Abstammung des Klägers,
rechtliche Vaterschaft,
Erbschaftsbesitzer
Kernaussage:
Das Landgericht Hagen verurteilt die Beklagten zur Zahlung von insgesamt 926.946,16 € nebst Zinsen an den Kläger.
Dieser Anspruch setzt sich aus einem Pflichtteilsanspruch und einem Pflichtteilsergänzungsanspruch zusammen.
Hintergrund:
Der Kläger ist der Enkel des Erblassers.
Der Erblasser hatte in seinem Testament seine beiden Söhne enterbt und von der Erbfolge ausgeschlossen.
Der Vater des Klägers wurde zudem durch letztwillige Verfügung des Erblassers wirksam von seinem Pflichtteilsrecht entzogen.
Der Kläger macht nun als Abkömmling des Erblassers seine Pflichtteilsansprüche geltend.
Streitpunkte:
Entscheidung:
Das Gericht entschied, dass dem Kläger ein Pflichtteilsanspruch in Höhe von 916.946,16 € zusteht.
Dieser Anspruch errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den der Kläger erhalten hätte, wenn er nicht enterbt worden wäre.
Zusätzlich hat der Kläger einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in Höhe von 10.000 € wegen einer Lebensversicherung
des Erblassers, die zugunsten der Beklagten zu 1) abgeschlossen wurde.
Fazit:
Das Urteil des Landgerichts Hagen verdeutlicht die Bedeutung der rechtlichen Abstammung im Erb- und Pflichtteilsrecht.
Es zeigt auch, dass die Pflichtteilsentziehung ein wirksames Instrument ist, um Abkömmlinge, die sich
schwerwiegend gegenüber dem Erblasser verhalten haben, von der Erbfolge auszuschließen.
Die Beklagten wurden zur Zahlung des Pflichtteilsanspruchs und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs verurteilt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.