Pflichtteil Stufenklage Auskunftserteilung und Wertermittlung – LG Kaiserslautern 3 O 795/17
Das Landgericht (LG) Kaiserslautern hat in seinem Urteil vom 19. März 2021 über die Höhe des Pflichtteilsanspruchs eines Sohnes gegen seine Mutter entschieden.
Der Fall:
Der Kläger war eines von drei Kindern des Erblassers.
Die Beklagte, die Mutter des Klägers, war die Ehefrau des Erblassers.
Die Eltern hatten sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt.
Der Kläger war daher von der Erbfolge ausgeschlossen und hatte Anspruch auf seinen Pflichtteil.
Streitig war die Höhe des Pflichtteilsanspruchs.
Der Kläger hatte in der Vergangenheit eine Bäckerei betrieben und war dabei in Insolvenz geraten.
Seine Eltern hatten für ihn Sicherheiten gestellt, die später verwertet wurden.
Außerdem hatte der Kläger einige Jahre mietfrei im Haus seiner Eltern gewohnt.
Die Entscheidung:
Das LG Kaiserslautern verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 39.983,21 € an den Kläger.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil des LG Kaiserslautern zeigt, dass bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs alle ausgleichspflichtigen Zuwendungen des Erblassers zu berücksichtigen sind.
Die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum ist hingegen nicht ausgleichspflichtig.
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