Pflichtteil Verjährung Anspruch Wertermittlung bei Stufenklage
OLG München 20 U 3806/16
Ermittlung des Verkehrswerts
Vorinstanz:
LG Landshut, Endurteil vom 17.08.2016 – 44 O 3150/12
Die Klägerin machte als Ehefrau und Rechtsnachfolgerin eines Pflichtteilsberechtigten gegen die Beklagte, die Schwester des Erblassers, Pflichtteilsansprüche geltend.
Der Erblasser war im Jahr 2009 verstorben.
Die Klägerin erhob im Jahr 2012 eine Stufenklage, in der sie zunächst Auskunft über den Nachlass verlangte.
In den weiteren Stufen sollten die eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Auskunft und schließlich die Zahlung des Pflichtteils erfolgen.
Erst im Jahr 2015 beantragte die Klägerin zusätzlich die Ermittlung des Verkehrswerts eines im Nachlass befindlichen Wohnrechts.
Die Beklagte wandte ein, der Anspruch auf Wertermittlung sei verjährt.
Entscheidung des Oberlandesgerichts München:
Das Oberlandesgericht München gab der Berufung der Beklagten statt und wies den Antrag auf Wertermittlung als verjährt zurück.
Begründung:
Das Gericht stellte fest, dass die dreijährige Verjährungsfrist für den Anspruch auf Wertermittlung
gemäß § 199 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 229 Abs. 2 EGBGB am 31.12.2010 begonnen hatte.
Der Ehemann der Klägerin hätte spätestens innerhalb eines halben Jahres nach dem Tod des Erblassers im Jahr 2009 Kenntnis
von seinem Pflichtteilsanspruch und dem Anspruch auf Wertermittlung erlangen können.
Selbst wenn er das Schreiben des Nachlassgerichts vom 14.08.2009 nicht erhalten haben sollte, hätte er sich innerhalb
dieser Frist über seinen Ausschluss von der Erbfolge informieren können.
Da das Wohnrecht dem Erblasser vom Ehemann der Klägerin selbst eingeräumt worden war, musste ihm dessen Existenz im Nachlass bekannt gewesen sein.
Die im Jahr 2012 erhobene Stufenklage hatte nicht zur Hemmung der Verjährung des Wertermittlungsanspruchs geführt, da dieser Anspruch nicht Streitgegenstand der Klage war.
Fazit:
Das Urteil des Oberlandesgerichts München verdeutlicht, dass der Anspruch auf Wertermittlung im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs
ein selbstständiger Anspruch ist, der vom Berechtigten gesondert geltend gemacht werden muss.
Die Erhebung einer Stufenklage auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Zahlung hemmt die Verjährung des Wertermittlungsanspruchs nicht,
wenn dieser nicht ausdrücklich in der Klage geltend gemacht wird.
Hinweise:
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.