Pflichtteilsanspruch des bedingt eingesetzten Nacherben – OLG Köln Urteil vom 05/2/2015 – I – 7 U 115/14

Juli 17, 2020

Pflichtteilsanspruch des bedingt eingesetzten Nacherben – OLG Köln Urteil vom 05/2/2015 – I – 7 U 115/14

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln befasst sich mit der Frage, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht, wenn eine Person als bedingt eingesetzter Nacherbe eingesetzt wurde.

Die zentrale Vorschrift, die in diesem Zusammenhang geprüft wird, ist § 2306 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Diese Regelung betrifft die Erbfolge und die Rechte der Pflichtteilsberechtigten in bestimmten Fällen der Erbeinsetzung.

Sachverhalt

Die Klägerin, die Tochter der Beklagten und des Erblassers, macht nach dem Tod ihres Vaters Pflichtteilsansprüche geltend.

Der Erblasser und die Beklagte hatten ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und für den Fall der Wiederheirat des überlebenden Ehepartners eine Nacherbschaft für die Kinder aus erster Ehe vorsahen.

Die Klägerin fordert Auskunft über den Nachlass und Schenkungen des Erblassers in notarieller Form und behauptet, dass ihr Pflichtteilsanspruch auch ohne Ausschlagung der Nacherbschaft zustehe.

Pflichtteilsanspruch des bedingt eingesetzten Nacherben – OLG Köln Urteil vom 05/2/2015 – I – 7 U 115/14

Erstinstanzliches Urteil

Das Landgericht Aachen hatte die Klage der Klägerin abgewiesen.

Es vertrat die Ansicht, dass die Klägerin als aufschiebend bedingte Nacherbin nicht von der Erbfolge ausgeschlossen sei und ein Pflichtteilsanspruch daher nur bestehe, wenn sie die Nacherbschaft ausschlage.

Berufung

Die Klägerin legte Berufung ein und argumentierte weiterhin, dass ihr auch ohne Ausschlagung der Nacherbschaft ein Pflichtteilsanspruch zustehe.

Sie beantragte, das Urteil des Landgerichts Aachen aufzuheben und die Beklagte entsprechend den Schlussanträgen der ersten Instanz zu verurteilen.

Rechtsgrundlagen und Argumentation

Nach § 2306 Abs. 2 BGB steht die Einsetzung eines Pflichtteilsberechtigten als Nacherbe einer Beschränkung der Erbeinsetzung gleich.

Die Vorschrift betrifft nicht nur befristete Nacherbeneinsetzungen, sondern auch aufschiebend bedingte Nacherbschaften.

Ein Pflichtteilsanspruch besteht nur, wenn der Pflichtteilsberechtigte das Erbe ausschlägt.

Pflichtteilsanspruch des bedingt eingesetzten Nacherben – OLG Köln Urteil vom 05/2/2015 – I – 7 U 115/14

Dies dient dazu, Klarheit und eine schnelle Entscheidung in der Erbfolge herbeizuführen.

Entscheidung des OLG Köln

Das OLG Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Klägerin zurück.

Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin als aufschiebend bedingte Nacherbin gemäß § 2306 Abs. 2 BGB nur dann einen Pflichtteilsanspruch geltend machen kann, wenn sie die Nacherbschaft ausschlägt.

Das OLG argumentierte, dass der Wortlaut von § 2306 Abs. 2 BGB eindeutig sei und sowohl befristete als auch bedingte Nacherbschaften umfasse.

Der Gesetzgeber habe bei der Erbrechtsreform 2009 klargestellt, dass die Geltendmachung des Pflichtteils unabhängig von den wertmäßigen Relationen allein von der Ausschlagung des Erbteils abhänge.

Der Klägerin stehe daher ein Pflichtteilsanspruch nur zu, wenn sie die Nacherbschaft ausschlage.

Prozessuale Aspekte

Das Gericht erklärte, dass die Berufung der Klägerin prozessual bedenkenfrei, aber in der Sache unbegründet sei.

Pflichtteilsanspruch des bedingt eingesetzten Nacherben – OLG Köln Urteil vom 05/2/2015 – I – 7 U 115/14

Es bestätigte, dass die Stufenklage insgesamt abgewiesen wurde, da die Klägerin keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen konnte, ohne die Nacherbschaft auszuschlagen.

Kosten und Revision

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Aachen sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wurde zugelassen, was bedeutet, dass die Klägerin das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anfechten kann.

Fazit

Das Urteil des OLG Köln stellt klar, dass ein Pflichtteilsanspruch bei einer aufschiebend bedingten Nacherbschaft nur dann besteht, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Nacherbschaft ausschlägt.

Diese Entscheidung betont die Bedeutung der Vorschrift des § 2306 Abs. 2 BGB für die Klarheit und Rechtssicherheit in der Erbfolge.

Die Klägerin kann somit ohne Ausschlagung der Nacherbschaft keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

testament, hand, write, ballpoint pen, paper, letter, letters, pen, will, intention, decision, resolution, projects, attachment, declaration of intent, disposal, advance directive, notary, volition, testament, testament, testament, testament, testament, will, will, will, notary

Können Minderjährige wirksam ein Testament errichten?

November 9, 2025
Können Minderjährige wirksam ein Testament errichten?Minderjährige können unter bestimmten Voraussetzungen wirksam ein Testament errichten, um ü…
Trauer Grabstein

Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDR

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDRZusammenfassung: BGH, Urteil vom 07.03.2001 – IV ZR…
Portrait Lana Berloznik Kanzlei Krau Rechtsanwälte

Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als Gesamtschuldner

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als GesamtschuldnerHier ist eine Zusammenfassung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 1…