Pflichtteilsansprüche bei Rückübertragung von in der DDR unter staatlicher Verwaltung stehenden Grundstücken an die Erben – KG Berlin 26 U 2273/98
Sachverhalt:
Die Klägerin machte gegen die Beklagte Pflichtteilsansprüche geltend.
Der Erblasser, Vater der Klägerin, war 1988 verstorben.
Zum Nachlass gehörten Grundstücke in der ehemaligen DDR, die unter staatlicher Verwaltung standen. Nach der Wiedervereinigung wurden diese Grundstücke an die Erben zurückübertragen.
Das Landgericht wies die Klage ab, da es die Pflichtteilsansprüche nach dem Recht der DDR beurteilte.
Problematik:
Entscheidung des KG Berlin:
Das KG Berlin änderte das Urteil des Landgerichts ab und verurteilte die Beklagte zur Zahlung des Pflichtteils.
Die Pflichtteilsansprüche waren nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu beurteilen und nicht verjährt.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil klärt die Rechtslage bei Pflichtteilsansprüchen, die durch das Vermögensgesetz entstanden sind.
Es zeigt auf, dass diese Ansprüche nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu beurteilen sind und dass die Verjährungsfrist erst mit dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes zu laufen beginnt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.