Pflichtteilsansprüche sowie Pflichtteilsergänzungsansprüche – OLG Saarbrücken 5 U 95/18
Das Urteil des OLG Saarbrücken (Az. 5 U 95/18) behandelt einen Streit um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zwischen Geschwistern nach dem Tod ihrer Mutter.
Die Klägerin forderte von ihrem Bruder, dem Beklagten, eine Ergänzung ihres Pflichtteils, da dieser das Erbe allein angetreten hatte.
Im Zentrum des Streits stand ein Tankstellengrundstück, das die Mutter vor ihrem Tod zu einem Kaufpreis von 140.000 Euro an die damalige Lebensgefährtin des Beklagten veräußerte.
Die Klägerin zweifelte an, ob der Kaufpreis tatsächlich gezahlt wurde, und forderte, diesen in hälftiger Höhe ihrem Pflichtteil hinzuzurechnen.
Das OLG bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken, das den Beklagten zur Zahlung von 15.320,17 Euro verurteilt hatte.
Es stellte fest, dass die Klägerin konkrete Anhaltspunkte für den fehlenden Zahlungseingang vorgetragen hatte, die der Beklagte nicht ausreichend widerlegen konnte.
Trotz der Bestätigung der Mutter gegenüber dem Notar über den Erhalt des Kaufpreises, gab es keine Beweise für den tatsächlichen Zahlungseingang.
Aufgrund dessen und weiterer Indizien, wie das Fehlen des Kaufpreises im Nachlass und das Verhalten des Beklagten im Prozess, ging das Gericht davon aus, dass der Kaufpreis nachträglich erlassen und somit eine ergänzungspflichtige Schenkung im Sinne des § 2325 BGB vorlag.
Der Beklagte konnte auch nicht darlegen, dass es sich um eine belohnende Schenkung handelte, die gemäß § 2330 BGB vom Pflichtteilsergänzungsanspruch ausgenommen wäre.
Das Gericht wies die Berufung des Beklagten ab, und die Revision wurde nicht zugelassen.
Die Entscheidung stärkt die Position von Pflichtteilsberechtigten, die im Erbfall ergänzende Ansprüche geltend machen möchten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.