Pflichtteilsansprüche sowie Pflichtteilsergänzungsansprüche – OLG Saarbrücken 5 U 95/18

September 23, 2020

Pflichtteilsansprüche sowie Pflichtteilsergänzungsansprüche – OLG Saarbrücken 5 U 95/18

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Einleitung
    • Hintergrund und Kontext des Falls
    • Überblick über das Urteil und die Streitpunkte
  2. Sachverhalt
    • Darstellung der Parteien und ihrer Beziehung zur Erblasserin
    • Notarielle Testamente und Erbverträge
    • Details des Nachlasses
  3. Prozessverlauf und Anträge
    • Einreichung der Klage und Forderungen der Klägerin
    • Vorangegangenes Urteil und dessen Inhalt
    • Berufung des Beklagten und seine Anträge
  4. Rechtliche Würdigung durch das OLG Saarbrücken
    • Tenor des Urteils
    • Begründung der Entscheidung
    • Pflichtteilsanspruch gemäß § 2303 BGB
    • Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB
  5. Analyse der Pflichtteilsansprüche
    • Bewertung des Nachlasses und der Verbindlichkeiten
    • Ermittlung der Pflichtteilsquote
    • Klagebegründung der Klägerin
  6. Pflichtteilsergänzungsansprüche
    • Schenkung des Tankstellengrundstücks und deren Bewertung
    • Kaufpreiszahlung und deren Bestreitung
    • Nachweis des Kaufpreiseingangs und Erlass
  7. Indizien und Beweisführung
    • Vorgetragene Indizien der Klägerin
    • Prozessuales Verhalten des Beklagten
    • Aussage des Notars und Bedeutung der Bestätigung
  8. Einwendungen des Beklagten
    • Darlegungslast und Beweisführung
    • Behauptete belohnende Schenkung
    • Erörterungen zur sittlichen Pflicht und Anstandsschenkung
  9. Kostenentscheidung und rechtliche Hinweise
    • Kosten des Berufungsverfahrens
    • Vorläufige Vollstreckbarkeit und Nichtzulassung der Revision
    • Streitwertfestsetzung
  10. Schlussfolgerungen und Urteil des Gerichts
    • Zusammenfassung der gerichtlichen Entscheidung
    • Auswirkungen für die Parteien und den Nachlass

Pflichtteilsansprüche sowie Pflichtteilsergänzungsansprüche – OLG Saarbrücken 5 U 95/18

Das Urteil des OLG Saarbrücken (Az. 5 U 95/18) behandelt einen Streit um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zwischen Geschwistern nach dem Tod ihrer Mutter.

Die Klägerin forderte von ihrem Bruder, dem Beklagten, eine Ergänzung ihres Pflichtteils, da dieser das Erbe allein angetreten hatte.

Im Zentrum des Streits stand ein Tankstellengrundstück, das die Mutter vor ihrem Tod zu einem Kaufpreis von 140.000 Euro an die damalige Lebensgefährtin des Beklagten veräußerte.

Die Klägerin zweifelte an, ob der Kaufpreis tatsächlich gezahlt wurde, und forderte, diesen in hälftiger Höhe ihrem Pflichtteil hinzuzurechnen.

Das OLG bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken, das den Beklagten zur Zahlung von 15.320,17 Euro verurteilt hatte.

Es stellte fest, dass die Klägerin konkrete Anhaltspunkte für den fehlenden Zahlungseingang vorgetragen hatte, die der Beklagte nicht ausreichend widerlegen konnte.

Trotz der Bestätigung der Mutter gegenüber dem Notar über den Erhalt des Kaufpreises, gab es keine Beweise für den tatsächlichen Zahlungseingang.

Pflichtteilsansprüche sowie Pflichtteilsergänzungsansprüche – OLG Saarbrücken 5 U 95/18

Aufgrund dessen und weiterer Indizien, wie das Fehlen des Kaufpreises im Nachlass und das Verhalten des Beklagten im Prozess, ging das Gericht davon aus, dass der Kaufpreis nachträglich erlassen und somit eine ergänzungspflichtige Schenkung im Sinne des § 2325 BGB vorlag.

Der Beklagte konnte auch nicht darlegen, dass es sich um eine belohnende Schenkung handelte, die gemäß § 2330 BGB vom Pflichtteilsergänzungsanspruch ausgenommen wäre.

Das Gericht wies die Berufung des Beklagten ab, und die Revision wurde nicht zugelassen.

Die Entscheidung stärkt die Position von Pflichtteilsberechtigten, die im Erbfall ergänzende Ansprüche geltend machen möchten.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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