Pflichtteilsbeschränkung wegen Überschuldung und Verschwendung
OLG Düsseldorf I-3Wx 214/08
Gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag:
Voraussetzungen einer wirksamen Beschränkung des Pflichtteilsrechts und Anordnung der Testamentsvollstreckung wegen Überschuldung und/oder Verschwendung
RA und Notar Krau
Das Oberlandesgericht Düsseldorf befasste sich in diesem Fall mit den Voraussetzungen einer wirksamen Beschränkung des Pflichtteilsrechts
und der Anordnung der Testamentsvollstreckung wegen Überschuldung und/oder Verschwendung in einem gemeinschaftlichen Testament bzw. Erbvertrag.
Im Fokus standen die Anforderungen an die hinreichende Darstellung der Gründe für die Pflichtteilsbeschränkung im Testament.
Sachverhalt:
Die Erblasser setzten in ihrem gemeinschaftlichen Testament ihre Tochter als Alleinerbin und Testamentsvollstreckerin ein.
Das Pflichtteilsrecht des Sohnes wurde wegen Überschuldung und Verschwendung beschränkt.
Der Sohn focht das Testament an und beanstandete die Wirksamkeit der Pflichtteilsbeschränkung.
Rechtliche Grundlagen:
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Düsseldorf hob die Beschlüsse des Landgerichts und des Amtsgerichts auf.
Die Anordnung der Pflichtteilsbeschränkung und Testamentsvollstreckung im Testament war unwirksam.
Begründung:
Fazit:
Das OLG Düsseldorf hat in diesem Urteil die Anforderungen an die Begründung einer Pflichtteilsbeschränkung präzisiert.
Die bloße Behauptung von Verschwendung oder Überschuldung reicht nicht aus.
Es muss ein konkreter Kernsachverhalt im Testament dargestellt werden, der die Beschränkung rechtfertigt.
Wichtige Punkte des Urteils in Stichpunkten:
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.