Pflichtteilsentziehung wegen Entnahme im elterlichen Betrieb

August 11, 2017
Pflichtteilsentziehung wegen Entnahme im elterlichen Betrieb
LG Mosbach 2 O 182/13
RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Landgericht (LG) Mosbach hat entschieden, dass die Wegnahme von Fleischprodukten aus der elterlichen Metzgerei

keinen ausreichenden Grund für eine Pflichtteilsentziehung darstellt.

Zudem waren die Entziehungsgründe im Testament nicht ausreichend konkret benannt.

Sachverhalt:

Der Kläger, ein Sohn des Erblassers, war in dessen Testament vom Pflichtteil ausgeschlossen worden.

Als Gründe wurden Diebstahl von Fleisch- und Wurstwaren aus der Metzgerei des Erblassers, Gelddiebstähle und Bedrohung des Erblassers genannt.

Pflichtteilsentziehung wegen Entnahme im elterlichen Betrieb

Der Kläger bestritt die Vorwürfe teilweise und machte geltend, die Entziehung des Pflichtteils sei unwirksam.

Entscheidung des LG:

Das LG gab der Klage auf Auskunft über den Nachlass statt.

Begründung:

  1. Pflichtteilsentziehung: Nach § 2333 BGB kann der Erblasser einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn dieser sich eines schweren Vergehens gegen den Erblasser schuldig gemacht hat.

  2. Schwere des Vergehens: Die Wegnahme von Fleischprodukten aus der Metzgerei stellt kein schweres Vergehen dar, das eine Pflichtteilsentziehung rechtfertigen würde. Es handelt sich nicht um eine grobe Missachtung des Eltern-Kind-Verhältnisses.

  3. Unkonkrete Angaben: Die Entziehungsgründe waren im Testament nicht ausreichend konkret benannt. Es fehlten Angaben zu Zeitpunkt, Umfang und Wert der Diebstähle sowie zu den konkreten Umständen der Bedrohung.

  4. Auskunftsanspruch: Da die Pflichtteilsentziehung unwirksam war, hatte der Kläger einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass.

  5. Notarielles Nachlassverzeichnis: Der Anspruch auf Auskunft umfasst auch die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses.

  6. Überschuldung des Nachlasses: Die Behauptung der Beklagten, der Nachlass sei überschuldet, konnte nicht berücksichtigt werden, da sie erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung vorgebracht wurde.

Pflichtteilsentziehung wegen Entnahme im elterlichen Betrieb

Folgen des Urteils:

Das Urteil des LG Mosbach verdeutlicht die Voraussetzungen für eine wirksame Pflichtteilsentziehung.

Die Gründe müssen schwerwiegend sein und im Testament konkret benannt werden.

Die bloße Wegnahme von Fleischprodukten aus der elterlichen Metzgerei rechtfertigt keine Pflichtteilsentziehung.

Zusätzliche Anmerkungen:

  • Das Urteil zeigt, dass die Gerichte die Pflichtteilsrechte von Abkömmlingen schützen.
  • Es stellt hohe Anforderungen an die Begründung einer Pflichtteilsentziehung.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Praxis der Notare bei der Gestaltung von Testamenten.

 

 

RA und Notar Krau

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