Pflichtteilsergänzung Anspruch gegen den Beschenkten

Mai 28, 2018

Pflichtteilsergänzung Anspruch gegen den Beschenkten

OLG Köln 2 U 19/05

RA und Notar Krau

In dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln geht es um eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Kläger,

dem nichtehelichen Sohn des verstorbenen Erblassers F I H, und der Beklagten, der zweiten Ehefrau des Erblassers und testamentarischen Alleinerbin.

Der Kläger verlangte von der Beklagten die Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück,

das der Erblasser der Beklagten per notariellem Vertrag vom 3. August 1995 übertragen hatte.

Der Kläger argumentierte, dass die Grundstücksübertragung als Schenkung zu werten sei, wodurch ihm ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehe.

Pflichtteilsergänzung Anspruch gegen den Beschenkten

Die Beklagte hingegen behauptete, die Übertragung sei kein unentgeltliches Geschäft gewesen, sondern ein entgeltliches,

was durch einen weiteren notariellen Vertrag vom 5. Juni 1996, in dem die Beklagte Gegenleistungen

wie die Zahlung einer Rente und eine Einmalzahlung von 70.000 DM übernahm, bestätigt werde.

Das Landgericht Aachen hatte die Klage abgewiesen, da es die Übertragung des Grundstücks aufgrund der späteren Vereinbarungen

als entgeltlich ansah und somit keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch des Klägers erkannte.

Diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Köln bestätigt.

Das Gericht stellte fest, dass eine ursprünglich unentgeltliche Leistung durch eine nachträgliche Vereinbarung in eine entgeltliche umgewandelt werden kann,

sofern die Vertragsparteien dies vereinbaren.

Pflichtteilsergänzung Anspruch gegen den Beschenkten

Es sah keine Anhaltspunkte für eine unrechtmäßige Schenkung, da die vereinbarten Gegenleistungen

der Beklagten (einschließlich Rentenzahlungen und der Einmalzahlung) als werthaltig und angemessen beurteilt wurden.

Der Kläger konnte mit seinem Einwand, die Beklagte habe die Gegenleistungen nicht erbracht, nicht durchdringen,

da dieser Punkt im ersten Rechtszug bereits als zugestanden angesehen worden war.

Schließlich ließ das Gericht die Revision zu, da die Frage, ob eine ursprünglich unentgeltliche Leistung nachträglich

in ein entgeltliches Geschäft umgewandelt werden kann, grundsätzliche Bedeutung hat.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Fortführung Steuervorteile aus Sanierungsmaßnahmen an Denkmalobjekten durch Erben

Fortführung Steuervorteile aus Sanierungsmaßnahmen an Denkmalobjekten durch Erben

Juni 14, 2025
Fortführung Steuervorteile aus Sanierungsmaßnahmen an Denkmalobjekten durch ErbenRA und Notar KrauDieses Urteil des Finanzgerichts Sachsen-A…
Honoraranspruch bei Erbenermittlung

Honoraranspruch bei Erbenermittlung

Juni 14, 2025
Honoraranspruch bei ErbenermittlungRA und Notar KrauNachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung des Urteils des LG Hamburg (Zivilkammer 19)…
Unbegründetheit eines Zwangsmittelantrags bei verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses durch den Notar

Unbegründetheit eines Zwangsmittelantrags bei verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses durch den Notar 

Juni 14, 2025
Unbegründetheit eines Zwangsmittelantrags bei verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses durch den Notar RA und Notar KrauGericht ent…