Das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) hat in seinem Urteil vom 14.11.2013 entschieden,
dass bei mehreren Schenkungen an dieselbe Person die Regeln zur Pflichtteilsergänzung entsprechend anzuwenden sind.
Konkret bedeutet dies, dass zuerst das spätere Geschenk für die Erfüllung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs haftet.
Der Fall:
Die Entscheidung:
Das OLG Celle gab dem Kläger teilweise Recht.
Es stellte fest, dass der Vater der Beklagten sowohl das Grundstück als auch die Forderungen in Schenkungsabsicht übertragen hatte.
Zentrale Punkte des Urteils:
Fazit:
Das Urteil des OLG Celle verdeutlicht die Rechtslage bei Mehrfachschenkungen im Erbrecht.
Es schützt den mehrfach Beschenkten davor, dass er für die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen auf frühere Geschenke zurückgreifen muss,
solange spätere Geschenke hierfür ausreichen.
Wichtige Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.