Pflichtteilsergänzung Berücksichtigung Nießbrauch + Leibrente im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung
OLG Schleswig 3 U 11/08
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig entschied in diesem Urteil, dass bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
nach einer Grundstücksschenkung ein vorbehaltener Nießbrauch nicht als Wertminderung berücksichtigt wird, wohl aber eine vom Beschenkten übernommene Leibrentenverpflichtung.
Hintergrund:
Die Erblasserin hatte ihrer Tochter (Beklagte) ein Grundstück geschenkt und sich dabei den Nießbrauch vorbehalten.
Außerdem hatte die Tochter die Verpflichtung übernommen, an die Erblasserin eine Leibrente zu zahlen.
Nach dem Tod der Erblasserin machte der Kläger (Sohn der Erblasserin) einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend.
Strittig war die Berechnung des Wertes der Schenkung.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Schleswig änderte das Urteil des Landgerichts teilweise ab und reduzierte den zu zahlenden Betrag.
1. Niederstwertprinzip:
Bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist das Niederstwertprinzip des Paragraf 2325 Abs. 2 S. 2 BGB anzuwenden.
Das bedeutet, dass der niedrigere Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Schenkung oder zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich ist.
2. Inflationsbereinigung:
Der Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Schenkung ist inflationsbereinigt auf den Zeitpunkt des Erbfalls umzurechnen.
3. Nießbrauch nicht abzugsfähig:
Ein dem Erblasser vorbehaltener Nießbrauch ist bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nicht als Wertminderung zu berücksichtigen,
wenn der Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich ist.
4. Leibrente abzugsfähig:
Eine vom Beschenkten übernommene Leibrentenverpflichtung ist hingegen bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu berücksichtigen.
5. Berechnung des Wertes der Leibrente:
Der Wert der Leibrentenverpflichtung ist abstrakt kapitalisiert nach der Anlage 9 zu Paragraf 14 BewG zu ermitteln.
Fazit:
Das OLG Schleswig stellte klar, wie bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach einer Grundstücksschenkung mit Nießbrauch und Leibrentenverpflichtung vorzugehen ist.
Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Praxis des Erbrechts und der Nachlassplanung.
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