Pflichtteilsergänzung wegen Abfindung für Verzicht auf gesetzliches Erbrecht
BGH IV ZR 58/07
Pflichtteilsergänzungsanspruch eines Abkömmlings wegen Abfindung an anderen Abkömmling für Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht
Die Klägerin verlangte von ihrer Nichte (Beklagte zu 1) als Alleinerbin ihrer Mutter Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung.
Der Beklagte zu 2 war der Testamentsvollstrecker.
Die Schwester der Klägerin hatte zu Lebzeiten auf ihr Erbe verzichtet und dafür eine Abfindung erhalten.
Die Klägerin sah darin eine Schenkung und somit einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Streitpunkte:
Entscheidung des BGH:
Der BGH wies die Revision der Klägerin zurück und gab der Revision der Beklagten teilweise statt.
1. Höhe des Pflichtteils:
Der BGH bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts, dass die Kosten der Testamentsvollstreckung
und die Anwaltskosten des Testamentsvollstreckers bei der Berechnung des Nachlasswertes zu berücksichtigen waren.
2. Pflichtteilsergänzung:
Der BGH verneinte einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung.
3. Zinsen:
Der BGH gab der Revision der Beklagten teilweise statt.
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Komplexität von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, insbesondere im Zusammenhang mit Erbverzichtsverträgen.
Die Berücksichtigung der Kosten der Testamentsvollstreckung und die Verneinung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs zeigen,
dass der BGH die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und eine gerechte Lösung anstrebt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.