Pflichtteilsergänzung wegen vom Erblasser an Ehegatten verschenkten Immobilie

Januar 6, 2018

Pflichtteilsergänzung wegen vom Erblasser an Ehegatten verschenkten Immobilie

OLG Koblenz 7 U 1801/05

RA und Notar Krau

Das Urteil des OLG Koblenz (Az.: 7 U 1801/05) behandelt einen Pflichtteilsergänzungsanspruch des Klägers aufgrund von Schenkungen,

die der verstorbene Erblasser seiner Ehefrau, der Beklagten, gemacht hatte.

Der Kläger, Sohn des Erblassers, klagte auf Pflichtteilsergänzung wegen einer an die Beklagte verschenkten Immobilie und weiteren Zuwendungen.

Dabei stellte sich die Frage, ob diese Schenkungen durch eine sittliche Pflicht gerechtfertigt und somit von der Pflichtteilsergänzung ausgenommen seien.

Das Gericht entschied, dass die Zuwendungen, insbesondere die Finanzierung des Hausbaus auf einem der Beklagten gehörenden Grundstück

und die Zuwendung einer Lebensversicherung, keine sittlich gebotenen Schenkungen darstellten.

Die Beklagte hatte argumentiert, dass diese Zuwendungen aus unterhaltsrechtlichen Gründen erfolgt seien und als Ausgleich für den Verzicht auf Zugewinnausgleich und Unterhalt dienten.

Pflichtteilsergänzung wegen vom Erblasser an Ehegatten verschenkten Immobilie

Dies wurde jedoch abgelehnt, da der Erblasser nicht verpflichtet gewesen sei, der Beklagten zusätzlichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, da bereits anderer Wohnraum vorhanden war.

Auch die Zuwendung der Lebensversicherung wurde nicht als aus sittlicher Pflicht geboten anerkannt.

Das Gericht berücksichtigte bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs den Wert der Schenkungen und stellte fest, dass die Beklagte nur bis zu einem bestimmten Betrag haften müsse.

Außerdem entschied das Gericht, dass die Zinspflicht der Beklagten mit der Zahlung eines Teilbetrages zur Abwendung der Zwangsvollstreckung endete,

und dass auch die Kostenentscheidung teilweise von der Zinsforderung beeinflusst wurde.

Beide Berufungen führten zu einer teilweisen Abänderung des erstinstanzlichen Urteils.

RA und Notar Krau

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