Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDR
Dieser Fall dreht sich um eine Pflichtteilsergänzung im Erbrecht und die Frage, welches Gesetz (DDR-Recht oder BGB) auf Schenkungen angewendet wird, die kurz vor der Wiedervereinigung in der DDR vorgenommen wurden.
Der BGH hat das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und den Fall zurückverwiesen. Er kam zu dem Schluss, dass die Klägerin sehr wohl einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung haben kann und die Klage nicht hätte abgewiesen werden dürfen.
Der BGH klärt zwei zentrale Fragen:
Der BGH hat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun klären, ob der Anwalt der Klägerin seine Pflichten verletzt hat, indem er die Verjährung des (nun doch als dem Grunde nach bestehend angesehenen) Pflichtteilsergänzungsanspruchs hat eintreten lassen.
Im Ergebnis hat der BGH klargestellt, dass für Erbfälle nach dem 3. Oktober 1990 die BGB-Regeln zur Pflichtteilsergänzung grundsätzlich auch Schenkungen betreffen, die der Erblasser noch zu DDR-Zeiten vorgenommen hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.