Das Landgericht Köln hat in seinem Urteil vom 30.11.2010 über Erb-, Pflichtteil- und Pflichtteilsergänzungsansprüche entschieden.
Sachverhalt:
Die Kläger, zwei Geschwister, machen gegen ihre Tante (Beklagte zu 1) Ansprüche aus dem Nachlass ihrer Großmutter geltend.
Die Großmutter hatte in einem gemeinschaftlichen Testament mit ihrem Ehemann ihre beiden Kinder als Erben eingesetzt.
Nach dem Tod des Sohnes traten die Kläger in dessen Erbenstellung ein.
Die Großmutter hatte zu Lebzeiten bereits verschiedene Zuwendungen an die Parteien geleistet.
Entscheidungsgründe:
Tenor:
Das Gericht verurteilte die Beklagte zu 1), der Teilung des Nachlasses gemäß dem vorgelegten Teilungsplan zuzustimmen. Es stellte fest, dass Pflichtteilsergänzungsansprüche für die Kläger bestehen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden unter den Parteien aufgeteilt.
Kernaussagen:
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