Pflichtteilsstufenklage – OLG München 33 U 3539/20

März 10, 2021

Pflichtteilsstufenklage Titel auf Auskunftserteilung durch Vorlage notarielles Nachlassverzeichnis Zwangsvollstreckung – OLG München 33 U 3539/20

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

In dem vorliegenden Fall geht es um eine Pflichtteilsstufenklage, bei der der Kläger die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem früheren Teilurteil beantragt.

Dieses Teilurteil verlangte von dem dortigen Beklagten, dem hiesigen Kläger, ein notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen.

Die hiesigen Beklagten beantragten daraufhin Zwangsmittel, da sie das aufgrund des Teilurteils vorgelegte Nachlassverzeichnis als unzureichend ansahen.

Der Kläger ergänzte das Verzeichnis später.

Die Beklagten erklärten jedoch, dass sie auf weitere Zwangsvollstreckungsversuche verzichten würden, falls das Gericht feststelle, dass die Auskunftspflicht vollständig erfüllt sei.

Das Gericht wies die Vollstreckungsgegenklage des Klägers ab, da seiner Ansicht nach bereits ein Weg besteht, um seine Einwände geltend zu machen, und keine unmittelbare Vollstreckungsgefahr besteht.

Pflichtteilsstufenklage Titel auf Auskunftserteilung durch Vorlage notarielles Nachlassverzeichnis Zwangsvollstreckung – OLG München 33 U 3539/20

Außerdem ist der Erfüllungseinwand in beiden Verfahren, sowohl im Vollstreckungsverfahren nach §§ 887, 888 ZPO als auch im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO, zulässig.

Das Gericht erachtet die Vollstreckungsgegenklage als nicht erforderlich, da das Vollstreckungsverfahren seit Jahren nicht weiterbetrieben wird und kein unmittelbarer weiterer Vollstreckungsversuch droht.

Zudem könne der Kläger seinen Erfüllungseinwand auch im laufenden Vollstreckungsverfahren geltend machen.

Das Urteil des OLG München 33 U 3539/20 sieht keine Revision vor, da die Voraussetzungen gemäß § 543 Abs. 2 ZPO nicht erfüllt sind.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
  2. Tatbestand
  3. 2.1. Hintergrund des Falls
  4. 2.2. Verfahrensgang
  5. Entscheidung des Gerichts
  6. 3.1. Allgemeine Rechtssätze
  7. 3.1.1. Rechtsschutzbedürfnis
  8. 3.1.2. Möglichkeit der Geltendmachung und Prüfung des (Nicht-)Erfüllungseinwands im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO und im Erkenntnisverfahren nach § 767 ZPO
  9. 3.2. Übertragung auf den vorliegenden Sachverhalt
  10. 3.2.1. Prüfung der Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage
  11. 3.2.2. Kontrollüberlegung zur Parallelität der Verfahren
  12. 3.3. Obiter dictum
  13. Kostenentscheidung
  14. Vorläufige Vollstreckbarkeit
  15. Zulassung der Revision
  16. Schlussbemerkung

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Krau Rechtsanwälte und Notar

Wahl englisches Recht zur Vermeidung Pflichtteil

Januar 14, 2025
Wahl englisches Recht zur Vermeidung PflichtteilBGH Urteil vom 29.06.2022 – IV ZR 110/21RA und Notar KrauDas Urteil des Bundesgerichts…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Erbquote russischer Ehegatte

Januar 12, 2025
Erbquote russischer EhegatteOLG Köln 2 Wx 22/24Beschluss vom 4.3.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das OLG Köln entschied, d…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Anspruch Erbe gegen Bank Nachlassinsolvenz

Januar 12, 2025
Anspruch Erbe gegen Bank NachlassinsolvenzverfahrenBVerfG 1 BvR 1031/20Beschluss vom 10.04.2024RA und Notar KrauSachverhalt:…