Pflichtteilsstufenklage – OLG München 33 U 3539/20

März 10, 2021

Pflichtteilsstufenklage Titel auf Auskunftserteilung durch Vorlage notarielles Nachlassverzeichnis Zwangsvollstreckung – OLG München 33 U 3539/20

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

In dem vorliegenden Fall geht es um eine Pflichtteilsstufenklage, bei der der Kläger die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem früheren Teilurteil beantragt.

Dieses Teilurteil verlangte von dem dortigen Beklagten, dem hiesigen Kläger, ein notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen.

Die hiesigen Beklagten beantragten daraufhin Zwangsmittel, da sie das aufgrund des Teilurteils vorgelegte Nachlassverzeichnis als unzureichend ansahen.

Der Kläger ergänzte das Verzeichnis später.

Die Beklagten erklärten jedoch, dass sie auf weitere Zwangsvollstreckungsversuche verzichten würden, falls das Gericht feststelle, dass die Auskunftspflicht vollständig erfüllt sei.

Das Gericht wies die Vollstreckungsgegenklage des Klägers ab, da seiner Ansicht nach bereits ein Weg besteht, um seine Einwände geltend zu machen, und keine unmittelbare Vollstreckungsgefahr besteht.

Pflichtteilsstufenklage Titel auf Auskunftserteilung durch Vorlage notarielles Nachlassverzeichnis Zwangsvollstreckung – OLG München 33 U 3539/20

Außerdem ist der Erfüllungseinwand in beiden Verfahren, sowohl im Vollstreckungsverfahren nach §§ 887, 888 ZPO als auch im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO, zulässig.

Das Gericht erachtet die Vollstreckungsgegenklage als nicht erforderlich, da das Vollstreckungsverfahren seit Jahren nicht weiterbetrieben wird und kein unmittelbarer weiterer Vollstreckungsversuch droht.

Zudem könne der Kläger seinen Erfüllungseinwand auch im laufenden Vollstreckungsverfahren geltend machen.

Das Urteil des OLG München 33 U 3539/20 sieht keine Revision vor, da die Voraussetzungen gemäß § 543 Abs. 2 ZPO nicht erfüllt sind.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
  2. Tatbestand
  3. 2.1. Hintergrund des Falls
  4. 2.2. Verfahrensgang
  5. Entscheidung des Gerichts
  6. 3.1. Allgemeine Rechtssätze
  7. 3.1.1. Rechtsschutzbedürfnis
  8. 3.1.2. Möglichkeit der Geltendmachung und Prüfung des (Nicht-)Erfüllungseinwands im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO und im Erkenntnisverfahren nach § 767 ZPO
  9. 3.2. Übertragung auf den vorliegenden Sachverhalt
  10. 3.2.1. Prüfung der Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage
  11. 3.2.2. Kontrollüberlegung zur Parallelität der Verfahren
  12. 3.3. Obiter dictum
  13. Kostenentscheidung
  14. Vorläufige Vollstreckbarkeit
  15. Zulassung der Revision
  16. Schlussbemerkung
RA und Notar Krau

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