
Phishing-Attacke beim Online-Banking: Haftung des Zahlers bei Online-Banking im chipTAN-Verfahren
Gericht: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt 5. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 10.01.2024
Aktenzeichen: 5 U 83/23
Dokumenttyp: Urteil
Verfahrensgang
vorgehend LG Halle (Saale) 4. Zivilkammer, 23. Juni 2023, 4 O 133/22, Urteil
Das Wichtigste vorab: Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein Bankkunde für den Schaden eines Phishing-Angriffs selbst aufkommen muss. Das Gericht begründete dies damit, dass der Kunde (bzw. seine Ehefrau) „grob fahrlässig“ gehandelt hat. Die Bank muss das gestohlene Geld daher nicht erstatten.
Der Fall dreht sich um einen selbstständigen Handwerker, der ein Geschäftskonto bei einer Sparkasse führt. Seine Ehefrau kümmert sich um die Buchhaltung und hat Zugriff auf das Konto.
Der Betrugsversuch: Am 30. Oktober 2020 erhielt die Ehefrau eine E-Mail.
Der Anruf: Kurz darauf, an einem Samstag und einem Sonntag, rief ein falscher Bankmitarbeiter bei dem Ehepaar an.
Der Schaden: Ohne es zu wissen, hatte die Ehefrau keine „Neueinstellung“ vorgenommen. Sie hatte mit den TANs zwei Dinge freigegeben:
Der Kunde verlangte von der Sparkasse, das Geld zurückzubuchen. Er argumentierte, dass er diese Zahlungen nicht gewollt habe. Zudem sei auf dem Display des TAN-Generators nicht klar erkennbar gewesen, dass es sich um eine Überweisung handele.
Das Gericht stellte zwar fest, dass die Zahlungen nicht vom Kunden gewollt waren (es war ja ein Hackerangriff). Trotzdem haftet der Kunde, weil seine Ehefrau grob fahrlässig gehandelt hat. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass man einfachste Überlegungen nicht angestellt hat und extrem unvorsichtig war.
Das Gericht nannte dafür folgende Gründe:
A. Die E-Mail war erkennbar falsch Die Ehefrau hätte bei genauerem Hinsehen den Betrug erkennen müssen.
B. Ungewöhnliche Anrufzeiten Die Anrufe fanden an einem Samstag und Sonntag statt. Das sind keine normalen Geschäftszeiten für Banken. Das hätte das Ehepaar stutzig machen müssen. Ein kurzer Rückruf bei der echten Bank hätte den Betrug aufgedeckt.
C. Weitergabe der TAN am Telefon Dies war der schwerwiegendste Fehler.
D. Das technische Verfahren war sicher Das Gericht glaubte der Ehefrau nicht, dass sie auf dem Display nichts erkennen konnte.
Ein wichtiger Punkt war die Frage, ob das Banksystem sicher genug war. Das Gesetz verlangt eine sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“. Das bedeutet, das System muss sehr sicher sein und dynamisch mit dem Betrag und dem Empfänger verknüpft sein.
Das Gericht entschied:
Die Klage des Kunden wurde komplett abgewiesen. Er bekommt die rund 40.000 Euro nicht zurück und muss zusätzlich die Kosten für den Rechtsstreit tragen.
Die Lehren aus diesem Urteil für Bankkunden:
Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen