Phishing – Grobe Fahrlässigkeit Kunde schließt Ersatz nicht autorisierter Abbuchungen gegen Bank aus
Amtsgericht München, Urteil vom 21. Januar 2025 – 222 C 15098/24
Achtung Phishing-Falle bei Kleinanzeigen.de
Phishing bei Kleinanzeigen.de ist eine häufige Betrugsmasche, bei der Kriminelle versuchen, an Ihre sensiblen Daten (Bankdaten, Passwörter, TANs) zu gelangen. Oft geschieht dies, indem sie sich als Kaufinteressenten ausgeben und die Plattform-Funktion „Sicher bezahlen“ vortäuschen.
Der vorliegende Fall (Amtsgericht München, Urteil vom 21. Januar 2025) ist ein Warnsignal, da der betrogene Bankkunde keinen Anspruch auf Ersatz des Geldes gegen seine Bank hatte, weil das Gericht von grober Fahrlässigkeit ausging.
Als Verkäufer bei Kleinanzeigen.de erhalten Sie eine Nachricht von einem angeblichen Käufer, der vorgibt, sofort über die Funktion „Sicher bezahlen“ bezahlen zu wollen.
Der Täter schickt Ihnen einen gefälschten Link per E-Mail, SMS oder WhatsApp, der täuschend echt aussieht und angeblich zur Zahlungsabwicklung oder zur „Bestätigung der Zahlung“ führt.
Klicken Sie auf den Link, landen Sie auf einer nachgebauten Webseite (einer sogenannten Phishing-Seite), die aussieht wie die offizielle Kleinanzeigen-Zahlungsseite oder wie eine Seite Ihrer Bank.
Dort werden Sie – obwohl Sie ja als Verkäufer Geld erhalten sollen – aufgefordert, Ihre Kreditkartendaten oder Online-Banking-Zugangsdaten einzugeben, angeblich um die Zahlung zu „empfangen“ oder zu „verifizieren“.
Schließlich erhalten Sie, meist per SMS (mobileTAN), einen Freigabecode für eine Transaktion. Die Betrüger fordern Sie auf, diesen Code ebenfalls auf der Phishing-Seite einzugeben.
Dieser Code dient nicht dazu, Geld zu empfangen! Er dient den Betrügern in Wirklichkeit dazu, entweder ein neues Gerät für Ihr Online-Banking freizuschalten (wie im Münchner Fall) oder eine hohe Abbuchung von Ihrem Konto zu autorisieren. Im vorliegenden Fall konnten die Täter ein neues Gerät für die Banking-App des Kunden registrieren und kurz darauf 2.407,25 € abbuchen.
Der Fall zeigt die ernsten finanziellen Folgen für Betrugsopfer, die unvorsichtig handeln:
Das Gericht wies die Klage des Bankkunden auf Rückzahlung der abgebuchten Summe ab.
Der Kunde wurde als grob fahrlässig eingestuft, weil er seine Kreditkartendaten und Sicherheitscodes (mobileTAN) auf einer offensichtlich betrügerischen „Sicher bezahlen“-Seite eingegeben hatte.
Ein Verkäufer muss keine Kreditkartendaten oder TAN eingeben, um Geld zu erhalten. Jeder „durchschnittlich aufmerksame Marktteilnehmer“ wisse, dass man diese sensiblen Daten niemals an Dritte, insbesondere an Kaufinteressenten, weitergeben oder auf solchen Seiten eingeben darf.
Weil er seine Sorgfaltspflicht grob verletzt hatte, musste der Bankkunde den gesamten Schaden von 2.407,25 € selbst tragen.
Um sich zu schützen, müssen Sie sich diese einfachen Regeln merken:
Kleinanzeigen fragt niemals per externem Link, SMS oder E-Mail nach Ihren Kreditkartendaten, Passwörtern oder TANs. Der gesamte Zahlungsverkehr über „Sicher bezahlen“ läuft immer nur innerhalb des offiziellen Kleinanzeigen-Nachrichtenverlaufs und der App ab.
Wenn Sie Geld bekommen sollen, müssen Sie niemals eine TAN, einen Freigabecode oder Ihre Kreditkartendaten eingeben.
Phishing-Nachrichten enthalten oft Formulierungen, die Sie unter Druck setzen („Ihr Konto wird gesperrt“, „Sie müssen sofort bestätigen“). Lassen Sie sich nicht hetzen.
Fahren Sie mit der Maus über einen Link, bevor Sie klicken (am Smartphone lange drücken). Prüfen Sie genau, ob die Adresse wirklich von Kleinanzeigen.de stammt.
Wenn Sie Daten eingegeben haben, ändern Sie sofort Ihre Passwörter und kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister, um Konten und Karten sperren zu lassen. Melden Sie den Betrug außerdem der Polizei
Das Wichtigste ist, keine sensiblen Daten preiszugeben und die grundlegende Bedeutung von TANs und Freigabecodes zu verstehen: Sie dienen immer zur Freigabe einer Transaktion oder eines Gerätes, nie zum einfachen Empfangen einer Gutschrift!
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