Polizeikosten Hochrisikospiele Bundesverfassungsgericht
Urteil vom 14. Januar 2025 – 1 BvR 548/22
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Januar 2025 über die Verfassungsmäßigkeit einer Gebühr für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Fußball-Bundesliga entschieden.
Die Verfassungsbeschwerde der DFL-Tochtergesellschaft, die für die Organisation des Spielbetriebs zuständig ist, wurde zurückgewiesen.
Hintergrund des Verfahrens
Die Freie Hansestadt Bremen hatte 2014 eine Regelung eingeführt, die es erlaubt, von Veranstaltern gewinnorientierter
Großveranstaltungen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko Gebühren für den Polizeimehraufwand zu erheben.
Auslöser war der politische Wille, die wirtschaftlichen Nutznießer von Fußballspielen an den Kosten für Polizeieinsätze zu beteiligen, insbesondere bei sogenannten Hochrisikospielen.
Im konkreten Fall ging es um ein Bundesligaspiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im Jahr 2015.
Die Polizei Bremen hatte der DFL-Tochtergesellschaft als Veranstalterin eine Gebühr von über 400.000 Euro für den Einsatz von Polizeikräften in Rechnung gestellt.
Die DFL-Tochtergesellschaft klagte gegen den Gebührenbescheid und argumentierte, die Bremer Regelung sei verfassungswidrig.
Kernaussagen des Urteils
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Bremer Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Insbesondere verstößt sie nicht gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) oder den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Die Gebührenpflicht greift zwar in die Berufsfreiheit der Veranstalter ein, ist aber gerechtfertigt.
Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
Die Regelung verstößt auch nicht gegen den Gleichheitssatz.
Die Differenzierung zwischen gewinnorientierten und nicht gewinnorientierten Veranstaltungen sowie zwischen Veranstaltungen mit mehr und weniger als 5.000 Teilnehmern ist sachlich gerechtfertigt.
Weitere wichtige Punkte
Fazit
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Möglichkeit der Länder, die Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikoveranstaltungen auf die Veranstalter abzuwälzen.
Dies gilt insbesondere für gewinnorientierte Großveranstaltungen wie Fußballspiele, bei denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht.
Die Entscheidung dürfte auch Auswirkungen auf andere Bereiche haben, in denen die öffentliche Hand Gebühren für ihre Leistungen erheben möchte.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.