postmortale Auflassungsvollmacht an Vermächtnisnehmer nach Testamentsanfechtung
OLG Köln 2 Wx 50/91
Grundbucheintragung eines Eigentumswechsels nach Erbfall
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte in einem notariellen Testament von 1990 ein Vermächtnis über ein Grundstück zugunsten ihres Neffen (Beteiligter zu 1)
angeordnet und ihn gleichzeitig bevollmächtigt, das Grundstück an sich selbst aufzulassen.
Nach dem Tod der Erblasserin beantragte der Neffe die Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch.
Das Grundbuchamt beanstandete den Antrag, da das Testament angefochten worden war.
Das Landgericht wies die Beschwerde des Neffen gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts zurück.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Köln gab der weiteren Beschwerde des Neffen statt und hob die Zwischenverfügung des Grundbuchamts auf.
Die Umschreibung des Grundstücks war trotz der Testamentsanfechtung zulässig.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des OLG Köln verdeutlicht die Zulässigkeit postmortaler Vollmachten und die Auswirkungen einer Testamentsanfechtung auf die Vollmacht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.