Privatgutachten als notwendige Kosten
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.7.2025 – 4 W 87/25
In Deutschland gibt es klare Regeln darüber, wer die Kosten für einen Rechtsstreit tragen muss. Oft hofft die gewinnende Partei, dass die Gegenseite alle Ausgaben übernimmt. Doch das Gesetz setzt hier Grenzen. Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg beschäftigt sich mit der spannenden Frage, ob ein privates Rechtsgutachten zu den erstattungsfähigen Kosten gehört.
Hier erfahren Sie alles Wichtige über diese Entscheidung und was Sie für die Praxis wissen müssen.
In dem Fall, den das Gericht entscheiden musste, stritten zwei Parteien vor dem Landgericht Hamburg. Der Kernpunkt war zunächst gar nicht der eigentliche Streitwert, sondern die Frage: Darf das Hamburger Gericht überhaupt über diesen Fall entscheiden? Das nennt man in der Fachsprache die internationale Zuständigkeit.
Das Landgericht Hamburg war sich anfangs unsicher. Es gab der klagenden Partei den Hinweis, dass es sich wahrscheinlich für unzuständig halte. Das bedeutete für die Klägerin eine große Gefahr: Ihre Klage hätte allein deshalb abgewiesen werden können, weil sie am falschen Ort eingereicht wurde.
Um das Gericht doch noch zu überzeugen, unternahm die Klägerin einen besonderen Schritt. Sie beauftragte einen Experten mit einem privaten Rechtsgutachten. In diesem Gutachten ging es um die Auslegung einer europäischen Verordnung, der sogenannten „Brüssel Ia-VO“. Der Experte sollte klären, wer genau als „Geschädigter“ im Sinne dieser Verordnung gilt.
Das Gutachten zeigte Wirkung. Das Landgericht änderte seine Meinung und bejahte seine Zuständigkeit. Am Ende gewann die Klägerin den Prozess sogar inhaltlich. Da sie gewonnen hatte, musste die Gegenseite laut Gesetz grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Klägerin wollte nun auch die 2.000 Euro zurückhaben, die sie für das private Rechtsgutachten bezahlt hatte. Die Gegenseite weigerte sich jedoch.
Die rechtliche Grundlage für die Kostenverteilung findet sich in der Zivilprozessordnung (ZPO). In Paragraf 91 steht geschrieben, dass die unterlegene Partei der gewinnenden Partei alle notwendigen Kosten erstatten muss.
Das Wort „notwendig“ ist hier entscheidend. Nicht alles, was eine Partei während eines Prozesses ausgibt, muss die Gegenseite später bezahlen. Als notwendig gelten nur Ausgaben, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderlich waren.
Das Gericht prüft dabei immer: Hätte eine vernünftige und wirtschaftlich denkende Person diese Ausgabe in der gleichen Situation auch getätigt? Man nennt dies die „Ex-ante-Betrachtung“. Das bedeutet, man schaut nicht vom Ende her auf den Fall, sondern versetzt sich zurück in den Moment, als die Entscheidung für die Ausgabe getroffen wurde.
Das Oberlandesgericht Hamburg entschied am 18. Juli 2025 gegen die Klägerin. Die 2.000 Euro für das Gutachten blieben an ihr hängen. Die Begründung des Gerichts ist für die Rechtspraxis sehr bedeutend.
Der wichtigste Grund des Gerichts lautet: Es ist die ureigene Aufgabe eines Rechtsanwalts, die Rechtslage zu prüfen. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, bezahlen Sie ihn bereits dafür, Gesetze zu lesen, Urteile zu suchen und diese auf Ihren Fall anzuwenden.
Die „Brüssel Ia-VO“ ist europäisches Recht. Da dieses Recht in Deutschland unmittelbar gilt, müssen Anwälte und Richter es kennen oder sich darin einarbeiten können. Das Gericht stellte fest, dass die Anwälte der Klägerin genug Fachwissen hatten (oder haben mussten), um die Argumente auch ohne einen externen Gutachter vorzubringen.
Ein weiteres Argument war, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) leicht zugänglich ist. Viele Urteile sind auf Deutsch veröffentlicht. Ein Anwalt kann diese Texte lesen und für seinen Mandanten nutzen. Ein teures Extra-Gutachten ist dafür in der Regel nicht erforderlich.
Obwohl das Gericht hier streng entschied, gibt es Situationen, in denen die Kosten für ein Privatgutachten doch erstattet werden können. Dies ist jedoch die absolute Ausnahme.
Eine Erstattung kommt in Betracht, wenn eine Partei ohne das Gutachten gar nicht in der Lage gewesen wäre, ihre Argumente sachgerecht vorzubringen. Das betrifft meistens technische oder medizinische Sachverhalte, bei denen ein Anwalt an seine Grenzen stößt. Bei rein rechtlichen Fragen ist diese Hürde extrem hoch.
Es gibt Fälle, in denen es um Gesetze aus fernen Ländern geht, zum Beispiel aus Brasilien oder Japan. Hier können Richter und Anwälte oft nicht einfach im Internet nachlesen. In solchen speziellen Fällen kann ein Rechtsgutachten notwendig sein. Im vorliegenden Fall ging es aber um EU-Recht, das jeder deutsche Jurist beherrschen muss.
Wenn Sie in einen Rechtsstreit verwickelt sind, sollten Sie vorsichtig sein, wenn es um teure Zusatzleistungen geht.
Bevor Sie ein Gutachten in Auftrag geben, sollten Sie Ihren Anwalt fragen: „Sind diese Kosten später von der Gegenseite erstattungsfähig?“ Ein guter Anwalt wird Sie darauf hinweisen, dass die Kosten für Rechtsgutachten meistens Ihr privates Vergnügen bleiben.
Selbst wenn Sie den Prozess gewinnen, garantiert das nicht, dass Sie jeden Cent zurückbekommen. Das Gericht prüft jede Rechnung einzeln auf ihre Notwendigkeit. Im schlimmsten Fall sitzen Sie am Ende auf hohen Kosten für Berater, obwohl Sie im Recht waren.
Das Gericht hat es auf den Punkt gebracht: Private Rechtsgutachten zu europäischen Verordnungen sind Privatsache. Da Anwälte für die rechtliche Beurteilung bezahlt werden, darf die Gegenseite nicht mit den Kosten für zusätzliche Experten belastet werden.
| Punkt | Details |
| Gegenstand | Privates Rechtsgutachten zur Brüssel Ia-VO (EU-Recht). |
| Kosten | 2.000 Euro, die die Klägerin zurückhaben wollte. |
| Entscheidung | Keine Erstattung durch die Gegenseite möglich. |
| Hauptgrund | Rechtsprüfung ist Aufgabe des Anwalts und des Gerichts. |
| Ausnahme | Nur bei extremer Komplexität oder ausländischem Recht denkbar. |
Diese Entscheidung stärkt die Rolle des Rechtsanwalts als Experten für das Recht. Sie schützt aber auch die Gegenseite davor, für „Luxus-Ausgaben“ der anderen Partei aufkommen zu müssen. Wenn Sie also sichergehen wollen, dass Sie Ihre Prozesskosten erstattet bekommen, sollten Sie sich auf die Arbeit Ihres Anwalts verlassen und zusätzliche Gutachten nur in Absprache über das Kostenrisiko beauftragen.
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