Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als Bestandteile des Emissionsprospekts; Verantwortlichkeit eines früheren Spitzenpolitikers und Inhabers eines Lehrstuhls für Finanzrecht für positive Äußerungen über die Eigenschaften einer Kapitalanlage
Gericht: BGH 3. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 17.11.2011
Aktenzeichen: III ZR 103/10
Dokumenttyp: Urteil
Verfahrensgang
vorgehend OLG Karlsruhe, 28. April 2010, Az: 6 U 155/07, Urteil
vorgehend LG Mosbach, 15. August 2007, Az: 1 O 135/06
Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Meilenstein für den Anlegerschutz. Es klärt die Frage, ob prominente Personen für ihre Werbeaussagen haften müssen, wenn eine Geldanlage scheitert. Im Folgenden erkläre ich Ihnen die Hintergründe und die Entscheidung des Gerichts in einfacher Sprache.
Stellen Sie sich vor, Sie möchten Geld für Ihr Alter zurücklegen. Sie sehen eine Broschüre für eine Kapitalanlage. Darin lächelt Ihnen ein bekannter ehemaliger Bundesminister entgegen. Er ist zudem Professor für Finanzrecht. Er versichert in Interviews, dass er das Konzept genau geprüft hat und für die Qualität bürgt. Sie vertrauen dieser prominenten Fachperson und investieren Ihr Geld.
Kurze Zeit später wird das Unternehmen von der Aufsichtsbehörde gestoppt. Es folgt die Insolvenz, und Ihr Geld ist weg. Genau das passierte den Klägern in diesem Fall. Sie verlangten ihr Geld von dem prominenten Beiratsvorsitzenden zurück.
Normalerweise haften Verantwortliche nur für Fehler im offiziellen Emissionsprospekt. Das ist das dicke Heft mit allen Kleingedruckten. Der Professor stand aber gar nicht direkt in diesem Heft. Seine Aussagen fanden sich in:
Das Gericht entschied zugunsten der Anleger. Es sagte: Wenn verschiedene Hefte und Artikel zusammen verteilt werden, um Kunden zu gewinnen, bilden sie eine Einheit.
Auch wenn auf einem Heft „Dies ist kein Prospekt“ steht, kann es rechtlich trotzdem als Teil des Prospekts zählen. Entscheidend ist der Gesamteindruck für Sie als Laien. Wenn die Informationen den Anschein erwecken, die Anlage vollständig zu beschreiben, werden sie wie ein offizieller Prospekt behandelt.
Normalerweise haften nur die Gründer oder Chefs einer Firma. Ein Beiratsvorsitzender hat oft nur wenig echte Macht. Doch der BGH macht hier eine wichtige Ausnahme: die Haftung als Garant oder Sachkenner.
Sie als Anleger dürfen darauf vertrauen, dass ein Professor für Finanzrecht und ehemaliger Minister weiß, wovon er spricht. Der Beklagte nutzte seinen guten Ruf aktiv aus. Er sagte Sätze wie:
Durch diese Aussagen hat der Professor ein besonderes Vertrauen geschaffen. Er trat nicht nur als nettes Werbegesicht auf. Er stellte sich als fachliche Kontrollinstanz dar. Der BGH urteilte: Wer so massiv mit seiner Fachkompetenz wirbt, muss auch dafür geradestehen, wenn die Informationen falsch sind.
Der Professor versuchte, sich mit verschiedenen Argumenten zu wehren. Er sagte:
Der BGH war hier sehr streng. Wenn man öffentlich behauptet, man habe alles „genau geprüft“, kann man sich später nicht darauf berufen, dass man gar keine Einsicht hatte.
Besonders wichtig: Da er versprochen hatte, zwei Jahre lang aufzupassen, hätte er seinen Rückzug deutlich machen müssen. Wenn er merkt, dass seine Interviews weiter für Werbung genutzt werden, obwohl er gar nicht mehr dabei ist, muss er das stoppen. Er darf nicht zulassen, dass Anleger weiterhin durch seinen Namen in die Irre geführt werden.
Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Verbraucher erheblich. Es bedeutet:
In der folgenden Tabelle sehen Sie die Argumente noch einmal im Vergleich:
| Thema | Sicht des Beklagten | Entscheidung des BGH |
| Der Prospekt | Nur das offizielle Heft zählt. | Alle Werbemittel zusammen zählen. |
| Die Funktion | Nur Berater ohne Macht. | Haftung als Experte/Garant durch Vertrauen. |
| Die Aussagen | Unverbindliche Werbung. | Verbindliche Bestätigung der Sicherheit. |
| Der Rücktritt | War beim Kauf nicht mehr im Amt. | Hätte die Werbung aktiv stoppen müssen. |
Der Fall wurde nun an das vorherige Gericht zurückgegeben. Dieses muss nun im Detail prüfen, ob die Aussagen im Prospekt tatsächlich falsch waren und wie hoch der Schaden genau ist.
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