Prüfung der Erfolgsaussicht der Hauptsache im Prozesskostenbewilligungsverfahren
BVerfG (1. Kammer des Zweiten Senats), Beschl. v. 22.8.2018 – 2 BvR 2647/17
Stellen Sie sich vor, Sie müssen vor Gericht um Ihr Recht kämpfen, haben aber kein Geld für einen Anwalt. In Deutschland gibt es dafür die Prozesskostenhilfe (PKH). Sie sorgt dafür, dass nicht nur reiche Menschen ihre Rechte durchsetzen können.
Ein wichtiger Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: 2 BvR 2647/17) hat nun klargestellt, dass Gerichte bei der Prüfung dieser Hilfe nicht zu streng sein dürfen. In diesem Text erkläre ich Ihnen, worum es in dem Fall ging und welche Rechte Sie als Bürger haben.
Ein 16-jähriger Junge aus Syrien war nach Deutschland geflohen. Er hatte bereits einen sogenannten „subsidiären Schutz“ erhalten. Das bedeutet, er darf vorerst bleiben, weil ihm in seiner Heimat Gefahr droht. Er wollte aber mehr: Er wollte als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention anerkannt werden.
Der Junge argumentierte, dass er bald in das Alter kommt, in dem man in Syrien zum Militär muss. Wenn er dorthin zurückkehren würde, müsste er kämpfen oder den Dienst verweigern. Er befürchtete, dass der syrische Staat ihn deshalb als politischen Gegner ansehen und verfolgen würde.
Er erhob Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Schleswig. Da er kein Geld hatte, beantragte er Prozesskostenhilfe. Doch das Gericht lehnte ab. Die Begründung: Seine Klage habe keine Aussicht auf Erfolg. Am selben Tag, an dem das Gericht die Hilfe ablehnte, wies es auch seine Klage ab. Der junge Mann wehrte sich dagegen und zog vor das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht gab dem jungen Mann recht. Die Richter entschieden, dass das Verwaltungsgericht seine Rechte verletzt hat. Es geht hierbei um das Grundgesetz: Art. 3 Abs. 1 (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 19 Abs. 4 (Rechtsschutzgarantie).
Das Gericht betonte, dass Armut niemanden daran hindern darf, sein Recht zu suchen. Ein Mensch ohne Geld muss vor Gericht fast die gleichen Chancen haben wie jemand, der sich einen teuren Anwalt leisten kann. Die Prüfung, ob eine Klage Erfolg hat, darf daher nicht zu streng sein.
In dem Urteil wurden drei goldene Regeln aufgestellt, die für alle Gerichte in Deutschland wichtig sind:
Wenn ein Gericht prüft, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, muss es in die Vergangenheit schauen. Es kommt auf den Zeitpunkt an, an dem der Antrag „entscheidungsreif“ war.
Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Die Prozesskostenhilfe ist nur ein „Vor-Verfahren“. Das Gericht darf hier nicht schon das endgültige Urteil vorwegnehmen.
Das Verwaltungsgericht hatte die Hilfe abgelehnt und zur Begründung einfach auf sein eigenes Urteil verwiesen. Das ist laut Verfassungsgericht falsch.
Dieses Urteil schützt den „kleinen Mann“. Es verhindert, dass Gerichte unliebsame Klagen einfach dadurch stoppen, dass sie den Klägern das Geld für den Anwalt verweigern.
Wenn Sie jemals Prozesskostenhilfe beantragen, muss das Gericht prüfen: Ist die Sache rechtlich kompliziert? Gibt es noch keine klaren Urteile von höheren Gerichten? Wenn ja, stehen Ihre Chancen gut, dass der Staat die Kosten übernimmt – selbst wenn das Gericht am Ende vielleicht doch gegen Sie entscheidet. Der Weg zum Urteil muss Ihnen aber offenstehen.
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