Prüfung Widerruf gemeinschaftliches Testament im Erbscheinerteilungsverfahren

Juni 10, 2019

Prüfung Widerruf gemeinschaftliches Testament im Erbscheinerteilungsverfahren

OLG Oldenburg Beschluss 20.12.2017 – 3 W 112/17 (NL)

RA und Notar Krau

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein notariell beurkundeter Widerruf eines gemeinsamen Testaments auch dann wirksam ist,

wenn er dem überlebenden Ehegatten erst nach dem Tod des verstorbenen Ehegatten zugestellt wird, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

In dem vorliegenden Fall hatte die Erblasserin kurz vor ihrem Tod ein gemeinsames Testament widerrufen und den Notar beauftragt, den Widerruf ihrem Ehemann zuzustellen.

Obwohl die Zustellung erst nach ihrem Tod erfolgte, wurde sie vom Gericht als rechtzeitig angesehen.

Die wichtigsten Gründe für diese Entscheidung waren:

  • Rechtzeitige Einleitung: Die Erblasserin hatte zu Lebzeiten alle notwendigen Schritte eingeleitet, um den Widerruf wirksam zu machen.
  • Kurze Zustellfrist: Die Zustellung erfolgte innerhalb von 12 Tagen nach dem Tod, was das Gericht als „baldmöglichst“ ansah.
  • Schutz der Rechtssicherheit: Eine zeitnahe Klärung von Erbfällen ist im Interesse der Rechtssicherheit.

Prüfung Widerruf gemeinschaftliches Testament im Erbscheinerteilungsverfahren

Das Gericht betonte, dass der Widerruf eines Testaments grundsätzlich auch nach dem Tod des Erblassers

wirksam werden kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zusammenfassend:

Das OLG Oldenburg hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass die rechtzeitige Zustellung eines Widerrufs eines gemeinsamen Testaments auch nach dem Tod des Erblassers möglich ist.

Dies gilt insbesondere dann, wenn der Erblasser zu Lebzeiten alle notwendigen Schritte eingeleitet hat und die Zustellung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt.

Wichtige Aspekte:

  • Rechtzeitige Einleitung: Der Erblasser muss zu Lebzeiten alle notwendigen Schritte eingeleitet haben.
  • Kurze Zustellfrist: Die Zustellung muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen.
  • Rechtssicherheit: Das Gericht legt Wert auf eine schnelle Klärung von Erbfällen.

Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für die Praxis, da sie Klarheit über die Wirksamkeit von Testamentserklärungen schafft, die erst nach dem Tod des Erblassers zugestellt werden.

Prüfung Widerruf gemeinschaftliches Testament im Erbscheinerteilungsverfahren

Allgemeine Anmerkung

Der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments:

Zu Lebzeiten:

  • Einseitiger Widerruf: Jeder Ehepartner kann zu Lebzeiten die wechselseitigen Verfügungen einseitig widerrufen, sofern er dies notariell beurkundet und dem anderen Ehegatten mitteilt.
  • Gemeinschaftlicher Widerruf: Beide Ehegatten können gemeinsam das gesamte Testament oder einzelne Verfügungen widerrufen. Dies kann durch ein neues Testament, einen Erbvertrag oder die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung erfolgen.

Nach dem Tod eines Ehegatten:

  • Erbauseinandersetzung: Der überlebende Ehegatte kann seine Verfügung aufheben, wenn er das Erbe ausschlägt.
  • Andere Gründe: Auch nach Annahme des Erbes kann eine Aufhebung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
RA und Notar Krau

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