Prüfung Widerruf gemeinschaftliches Testament im Erbscheinerteilungsverfahren

Juni 10, 2019

Prüfung Widerruf gemeinschaftliches Testament im Erbscheinerteilungsverfahren

OLG Oldenburg Beschluss 20.12.2017 – 3 W 112/17 (NL)

RA und Notar Krau

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein notariell beurkundeter Widerruf eines gemeinsamen Testaments auch dann wirksam ist,

wenn er dem überlebenden Ehegatten erst nach dem Tod des verstorbenen Ehegatten zugestellt wird, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

In dem vorliegenden Fall hatte die Erblasserin kurz vor ihrem Tod ein gemeinsames Testament widerrufen und den Notar beauftragt, den Widerruf ihrem Ehemann zuzustellen.

Obwohl die Zustellung erst nach ihrem Tod erfolgte, wurde sie vom Gericht als rechtzeitig angesehen.

Die wichtigsten Gründe für diese Entscheidung waren:

  • Rechtzeitige Einleitung: Die Erblasserin hatte zu Lebzeiten alle notwendigen Schritte eingeleitet, um den Widerruf wirksam zu machen.
  • Kurze Zustellfrist: Die Zustellung erfolgte innerhalb von 12 Tagen nach dem Tod, was das Gericht als „baldmöglichst“ ansah.
  • Schutz der Rechtssicherheit: Eine zeitnahe Klärung von Erbfällen ist im Interesse der Rechtssicherheit.

Prüfung Widerruf gemeinschaftliches Testament im Erbscheinerteilungsverfahren

Das Gericht betonte, dass der Widerruf eines Testaments grundsätzlich auch nach dem Tod des Erblassers

wirksam werden kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zusammenfassend:

Das OLG Oldenburg hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass die rechtzeitige Zustellung eines Widerrufs eines gemeinsamen Testaments auch nach dem Tod des Erblassers möglich ist.

Dies gilt insbesondere dann, wenn der Erblasser zu Lebzeiten alle notwendigen Schritte eingeleitet hat und die Zustellung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt.

Wichtige Aspekte:

  • Rechtzeitige Einleitung: Der Erblasser muss zu Lebzeiten alle notwendigen Schritte eingeleitet haben.
  • Kurze Zustellfrist: Die Zustellung muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen.
  • Rechtssicherheit: Das Gericht legt Wert auf eine schnelle Klärung von Erbfällen.

Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für die Praxis, da sie Klarheit über die Wirksamkeit von Testamentserklärungen schafft, die erst nach dem Tod des Erblassers zugestellt werden.

Prüfung Widerruf gemeinschaftliches Testament im Erbscheinerteilungsverfahren

Allgemeine Anmerkung

Der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments:

Zu Lebzeiten:

  • Einseitiger Widerruf: Jeder Ehepartner kann zu Lebzeiten die wechselseitigen Verfügungen einseitig widerrufen, sofern er dies notariell beurkundet und dem anderen Ehegatten mitteilt.
  • Gemeinschaftlicher Widerruf: Beide Ehegatten können gemeinsam das gesamte Testament oder einzelne Verfügungen widerrufen. Dies kann durch ein neues Testament, einen Erbvertrag oder die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung erfolgen.

Nach dem Tod eines Ehegatten:

  • Erbauseinandersetzung: Der überlebende Ehegatte kann seine Verfügung aufheben, wenn er das Erbe ausschlägt.
  • Andere Gründe: Auch nach Annahme des Erbes kann eine Aufhebung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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