Prüfung Widerruf gemeinschaftliches Testament im Erbscheinerteilungsverfahren
OLG Oldenburg Beschluss 20.12.2017 – 3 W 112/17 (NL)
RA und Notar Krau
Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein notariell beurkundeter Widerruf eines gemeinsamen Testaments auch dann wirksam ist,
wenn er dem überlebenden Ehegatten erst nach dem Tod des verstorbenen Ehegatten zugestellt wird, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
In dem vorliegenden Fall hatte die Erblasserin kurz vor ihrem Tod ein gemeinsames Testament widerrufen und den Notar beauftragt, den Widerruf ihrem Ehemann zuzustellen.
Obwohl die Zustellung erst nach ihrem Tod erfolgte, wurde sie vom Gericht als rechtzeitig angesehen.
Die wichtigsten Gründe für diese Entscheidung waren:
Das Gericht betonte, dass der Widerruf eines Testaments grundsätzlich auch nach dem Tod des Erblassers
wirksam werden kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zusammenfassend:
Das OLG Oldenburg hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass die rechtzeitige Zustellung eines Widerrufs eines gemeinsamen Testaments auch nach dem Tod des Erblassers möglich ist.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Erblasser zu Lebzeiten alle notwendigen Schritte eingeleitet hat und die Zustellung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt.
Wichtige Aspekte:
Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für die Praxis, da sie Klarheit über die Wirksamkeit von Testamentserklärungen schafft, die erst nach dem Tod des Erblassers zugestellt werden.
Zu Lebzeiten:
Nach dem Tod eines Ehegatten:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.