
Prüfungsbefugnis Grundbuchamt bei Eintragung Nacherbenvermerk
OLG Hamm 15 W 265/17
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass ein Nacherbenvermerk im Grundbuch keine Grundbuchsperre bewirkt.
Das Grundbuchamt muss daher eine Grundschuld zur Finanzierung des Verkaufs eines Grundstücks auch dann eintragen,
wenn im Zuge der späteren Eigentumsumschreibung der Nacherbenvermerk gelöscht werden soll.
Hintergrund:
Ein Grundstückseigentümer (Herr X5) hatte in seinem Testament seine zweite Ehefrau als Vorerbin und seinen Sohn aus erster Ehe (X4) als Nacherben eingesetzt.
Nach dem Tod von X4 sollten dessen eheliche Nachkommen die Nacherben sein.
Die Vorerbin verkaufte das Grundstück und beantragte die Eintragung einer neuen Grundschuld sowie die Löschung des Nacherbenvermerks.
Das Grundbuchamt lehnte die Eintragungen ab, da die Zustimmung der Nacherben fehle und unklar sei, wer die Nacherben seien.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Hamm hob die Entscheidung des Grundbuchamts auf und wies dieses an, die beantragten Eintragungen vorzunehmen.
1. Keine Grundbuchsperre:
Ein Nacherbenvermerk bewirkt keine Grundbuchsperre.
Der Nacherbe ist durch den Vermerk im Grundbuch ausreichend geschützt.
2. Prüfung der Löschung im Zusammenhang mit dem Löschungsantrag:
Ob der Nacherbenvermerk zu löschen ist, ist erst im Zusammenhang mit dem Antrag auf Löschung zu prüfen.
3. Auslegung der testamentarischen Regelung:
Das OLG Hamm legte die testamentarische Regelung dahingehend aus, dass nur die Kinder des Nacherben X4, nicht aber deren Kinder (also die Urenkel des Erblassers) als Nacherben berufen sind.
4. Zustimmung der Nacherben:
Für die Löschung des Nacherbenvermerks reichte daher die Zustimmung der Kinder von X4 aus.
Fazit:
Die Entscheidung des OLG Hamm verdeutlicht, dass ein Nacherbenvermerk keine Grundbuchsperre darstellt
und das Grundbuchamt Eintragungen im Grundbuch nicht von der Zustimmung der Nacherben abhängig machen darf.
Die Prüfung der Löschungsvoraussetzungen erfolgt erst bei einem entsprechenden Antrag.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen