Seit 2018: Notar.
Seit 2010: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Seit 2017: Fachanwalt für Erbrecht.
Seit 2018: Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Seit 2012: Berechtigt die Berufsbezeichnung Mediator zu führen. Mediatoren führen Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung durch.
Rechtsanwalt Krau ist Mitglied des Anwaltvereins Wetzlar sowie der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
Von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV) wurde Rechtsanwalt Krau als Testamentsvollstrecker wie auch als Nachlasspfleger geprüft.