Rangsdorfer Hausdrama Familie muss ausziehen kriegt aber Baukosten erstattet
BGH Urteil vom 14.03.2025, Az. V ZR 153/23
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im langjährigen Rechtsstreit um das „Rangsdorfer Hausdrama“ ein Urteil gefällt,
das sowohl für die betroffene Familie W. als auch für den Grundstückseigentümer S. weitreichende Konsequenzen hat.
Nach fast zwölf Jahren juristischen Tauziehens hat der BGH entschieden, dass Familie W. das Grundstück räumen muss, jedoch Anspruch auf Erstattung ihrer Hausbaukosten hat.
Die genaue Höhe dieser Erstattung muss nun das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg festlegen, an das der Fall zurückverwiesen wurde.
Der Fall begann im Jahr 2010, als Kristin W. im Rahmen einer Zwangsversteigerung ein Grundstück in Rangsdorf erwarb.
Jahre später stellte sich heraus, dass die Versteigerung aufgrund eines Gerichtsfehlers unwirksam war und S. nie sein Eigentum an dem Grundstück verloren hatte.
S. forderte daraufhin von Familie W., das von ihr selbst gebaute Haus abzureißen und das Grundstück zu räumen.
Familie W. weigerte sich, da sie keine Schuld an dem Fehler trug und zum Zeitpunkt des Hausbaus nichts von der Unwirksamkeit der Versteigerung wusste.
Der BGH hat nun entschieden, dass Familie W. das Grundstück räumen muss, jedoch nicht, bevor S. die Hausbaukosten erstattet hat.
Diese Entscheidung basiert auf einer Revision der bisherigen Rechtsprechung des BGH zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV).
Bisher unterschied der BGH zwischen Sanierung und Neubau, wobei nur die Sanierung eines bestehenden Hauses als ersatzfähige Verwendung galt.
Der Neubau eines Hauses auf einem unbebauten Grundstück hingegen nicht.
Der BGH hat diese Unterscheidung nun aufgegeben und entschieden, dass auch der Neubau eines Hauses auf einem fremden Grundstück
unter bestimmten Voraussetzungen einen ersatzfähigen Anspruch darstellen kann.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Besitzer des Grundstücks gutgläubig war, also nicht wusste und auch nicht wissen konnte, dass er nicht der rechtmäßige Eigentümer war.
Die Entscheidung des BGH hat folgende Rechtsfolgen:
Familie W. hat Anspruch auf Ersatz der Kosten, die sie in den Bau des Hauses investiert hat und die den Wert des Grundstücks noch heute erhöhen.
Die genaue Höhe der Erstattung muss das OLG Brandenburg festlegen.
Familie W. hat ein Zurückbehaltungsrecht, d. h. sie muss das Grundstück erst räumen, wenn S. die Hausbaukosten erstattet hat.
S. muss das Haus auf eigene Kosten abreißen, falls er dies wünscht.
Ein Anspruch von S. auf Löschung der Grundschuld besteht laut BGH nicht.
Die Entscheidung des BGH markiert einen wichtigen Wendepunkt in diesem langjährigen Rechtsstreit.
Sie schafft Klarheit in Bezug auf die Rechte gutgläubiger Besitzer von Grundstücken und sorgt für einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Eigentümern und Besitzern.
Die genaue Höhe der Erstattung der Hausbaukosten und die weiteren Details der Umsetzung des Urteils werden nun vom OLG Brandenburg geklärt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.