Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Deutschland ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 305 bis 310.
Es dient dem Schutz des Verbrauchers vor unangemessenen oder überraschenden Klauseln in vorformulierten Vertragsbedingungen.
Was sind AGB?
AGB sind alle für eine Vielzahl von Fällen vorformulierten Vertragsbedingungen, die ein Verwender (z.B. ein Unternehmen)
seinem Vertragspartner (z.B. einem Kunden) bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 BGB).
Sie werden also nicht individuell ausgehandelt, sondern vom Verwender einseitig vorgegeben.
Einbeziehung von AGB
Damit AGB wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, müssen sie dem Vertragspartner bei Vertragsabschluss
ausdrücklich oder durch deutliche Kennzeichnung zugänglich gemacht werden (§ 305 Abs. 2 BGB).
Der Kunde muss also die Möglichkeit haben, die AGB zur Kenntnis zu nehmen.
Dies kann beispielsweise durch Aushang im Geschäftslokal, Abdruck auf der Rückseite von Rechnungen oder durch einen gut sichtbaren Hinweis auf die AGB auf einer Website geschehen.
Inhaltskontrolle
Auch wenn AGB wirksam einbezogen wurden, können einzelne Klauseln unwirksam sein, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB).
Das Gesetz enthält eine Reihe von Beispielen für unwirksame Klauseln, z.B. solche, die die Haftung des Verwenders
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausschließen oder die dem Verwender ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht einräumen.
Besondere Regelungen für Verbraucherverträge
Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§ 310 Abs. 3 BGB) gelten verschärfte Anforderungen an die AGB.
So sind Klauseln, die den Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, in jedem Fall unwirksam (§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB).
Der Gesetzgeber hat zudem eine Reihe von Klauseln in Verbraucherverträgen generell für unwirksam erklärt,
z.B. solche, die das Recht des Verbrauchers zur Aufrechnung einschränken oder die dem Unternehmer ein unbegrenztes Kündigungsrecht einräumen.
Rechtsfolgen von Verstößen
Verstößt ein Verwender gegen die Vorschriften über AGB, so ist die entsprechende Klausel unwirksam. An ihre Stelle tritt dann die gesetzliche Regelung.
In manchen Fällen kann die Unwirksamkeit einer einzelnen Klausel auch zur Unwirksamkeit der gesamten AGB führen.
Gerichtliche Kontrolle
Die Gerichte haben die Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften über AGB zu kontrollieren.
Verbraucherverbände und die Wettbewerbszentrale können zudem Unterlassungsklagen gegen Unternehmen erheben, die unwirksame AGB verwenden.
Fazit
Das Recht der AGB ist ein komplexes Rechtsgebiet, das dem Schutz des Vertragspartners vor unangemessenen Klauseln dient.
Bei der Verwendung von AGB ist daher besondere Sorgfalt geboten. Im Zweifelsfall sollte man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
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