Rechte eines Pflichtteilsberechtigten in Bezug auf die Wertermittlung eines Nachlasses – BGH 30.10.1974 – IV ZR 41/73
RA und Notar Krau
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. Oktober 1974 (Az.: IV ZR 41/73) betrifft die Rechte eines Pflichtteilsberechtigten in Bezug auf die Wertermittlung eines Nachlasses, insbesondere im Fall eines Handelsgeschäfts.
Der Kläger, ein Kind des verstorbenen Erblassers, machte Ansprüche auf seinen Pflichtteil geltend.
Der Erblasser hatte in einem Erbvertrag verfügt, dass seine beiden Kinder unterschiedliche Anteile des Nachlasses erhalten sollten, wobei kein Wertausgleich vorgesehen war.
Sollte ein Kind mit den Anordnungen des Erblassers nicht einverstanden sein oder den Pflichtteil fordern, sollte es nur den Pflichtteil erhalten.
Nach dem Tod des Erblassers forderte die Klägerin die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und die Wertermittlung der Unternehmensbeteiligungen des Erblassers durch einen Sachverständigen.
Dies führte zu einem Streit mit der Beklagten, der Witwe des Erblassers, über die Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses und die Pflicht zur Vorlage bestimmter Unterlagen.
Der BGH entschied, dass der Pflichtteilsberechtigte nach § 2314 BGB das Recht hat, eine Wertermittlung durch einen unparteiischen Sachverständigen zu verlangen,
wenn die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen, um den Wert des Unternehmens nachvollziehbar zu ermitteln.
Dieses Recht besteht, um sicherzustellen, dass der Pflichtteilsberechtigte eine fundierte Grundlage zur Berechnung seines Pflichtteils hat.
Der Erbe ist verpflichtet, die Kosten der Wertermittlung aus dem Nachlass zu tragen.
Zudem entschied der BGH, dass der Pflichtteilsberechtigte auch das Recht hat, die Vorlage von Unterlagen zu verlangen,
die für die Bewertung des Unternehmens oder Unternehmensanteils erforderlich sind, insbesondere wenn der Verdacht einer unentgeltlichen Übertragung besteht.
Schließlich stellte das Gericht klar, dass der Erbe zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet ist, wenn Zweifel an der Sorgfalt der Nachlassangaben bestehen.
Das Urteil bestätigt somit die umfassenden Rechte von Pflichtteilsberechtigten auf Transparenz und korrekte Wertermittlung des Nachlasses.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.