Rechtliches Gehör und Anforderungen an Anhörung des Sachverständigen im Termin
BGH, Beschluss vom 10.7.2018 – VI ZR 580/15
In diesem Text erkläre ich Ihnen ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Es geht darum, welche Rechte Sie haben, wenn in einem Gerichtsprozess ein Gutachter (Sachverständiger) eingesetzt wird. Das Urteil zeigt, dass Gerichte die Meinung einer Partei nicht einfach ignorieren dürfen, wenn diese Fragen an einen Experten stellen möchte.
Alles begann mit einem Verkehrsunfall im Jahr 2005. Ein Fahrradfahrer (der Kläger) fuhr auf einer Straße. Ein Autofahrer wollte ihn überholen und direkt vor ihm rechts in ein Grundstück abbiegen. Um einen Zusammenstoß zu verhindern, musste der Fahrradfahrer so stark bremsen, dass er über seinen Lenker stürzte.
Der Sturz hatte schlimme Folgen. Der Mann verletzte sich an der Schulter, erlitt Schürfwunden und Prellungen. Doch das war nicht alles. Er konnte lange Zeit nicht arbeiten. Vor dem Unfall war er Chef einer Versicherungsagentur. Nach dem Unfall ging es wirtschaftlich bergab:
Der Mann verlangte von der Versicherung des Autofahrers viel Geld: Schmerzensgeld und Ersatz für seinen Verdienstausfall. Insgesamt ging es um mehrere hunderttausend Euro. Er war der Meinung, dass der Unfall seine gesamte wirtschaftliche Existenz zerstört habe.
Ein zentrales Thema in diesem Fall ist die Frage: Was muss die Versicherung bezahlen? Grundsätzlich gilt: Ein Schädiger muss auch für psychische Probleme aufkommen, die durch einen Unfall entstehen.
Es spielt keine Rolle, ob jemand vielleicht schon vorher psychisch labil war. Das Gesetz sagt: Man muss das Opfer so nehmen, wie es ist. Wenn der Unfall der Auslöser für eine psychische Krise war, haftet die Versicherung trotzdem.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn:
In der zweiten Instanz (dem Oberlandesgericht) gab es ein Problem. Das Gericht holte ein psychiatrisches Gutachten ein. Der Kläger war mit diesem Gutachten nicht einverstanden. Er stellte rechtzeitig den Antrag, den Gutachter persönlich im Gerichtstermin zu befragen. Er wollte, dass der Experte seine schriftlichen Aussagen mündlich erklärt.
Das Gericht lehnte dies jedoch ab und lud den Gutachter nicht ein. Das war ein schwerer Fehler. In Deutschland hat jede Partei das Recht auf rechtliches Gehör. Das ist ein Grundrecht aus unserer Verfassung (Art. 103 Grundgesetz).
Sie haben als Partei einen Anspruch darauf, dem Sachverständigen Fragen zu stellen, die Sie für wichtig halten. Das Gericht darf diesen Wunsch nur in ganz seltenen Fällen ablehnen, zum Beispiel wenn:
Im Fall des Fahrradfahrers traf beides nicht zu. Er hatte seine Fragen und Bedenken rechtzeitig und ordentlich aufgeschrieben.
Ein weiterer wichtiger Punkt in dem Urteil betrifft die Arbeit der Gutachter. In diesem Fall gab es zwei verschiedene Experten, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen.
Der erste Gutachter sah die Situation anders als der zweite Gutachter. Solche Widersprüche kommen oft vor. Das Problem war hier: Das Gericht hat sich einfach für eine Meinung entschieden, ohne zu erklären, warum.
Ein Richter darf nicht einfach würfeln oder sich nach Gefühl für einen Experten entscheiden. Er muss:
Der BGH hat das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben. Die Richter in Karlsruhe sagten deutlich: Man hätte den Kläger nicht einfach übergehen dürfen.
Der Fall muss nun noch einmal neu verhandelt werden. Das alte Urteil ist in weiten Teilen ungültig. Jetzt muss das Gericht den Gutachter tatsächlich einladen und ihn mündlich befragen. Erst wenn alle Fragen geklärt sind und die Widersprüche zwischen den Experten besprochen wurden, darf ein neues Urteil gefällt werden.
Wenn Sie selbst in einen Rechtsstreit verwickelt sind, bei dem ein Gutachter bestellt wird, merken Sie sich bitte Folgendes:
Das Urteil des BGH stärkt Ihre Position als Bürger gegenüber den Gerichten. Es sorgt dafür, dass Prozesse fair ablaufen und alle Fakten wirklich gründlich geprüft werden.
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