Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Schenkungsteuer – Ausgleichszahlung aus Ehevertrag als freigebige Zuwendung – FG München 4 K 3181/16

August 30, 2020

Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Schenkungsteuer – Ausgleichszahlung aus Ehevertrag als freigebige Zuwendung – FG München 4 K 3181/16

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Einleitung
    • Hintergrund des Falls
    • Ziel und Aufbau der Arbeit
  2. Sachverhalt
    • Details zum Ehevertrag und den vereinbarten Zahlungen
    • Ablauf der Eheschließung und Scheidung
    • Angaben zur Schenkungsteuererklärung und den festgesetzten Steuerbeträgen
  3. Rechtlicher Rahmen
    • Grundlagen der Schenkungsteuer gemäß § 7 ErbStG
    • Bestimmungen zu freigebigen Zuwendungen
    • Vorschriften zur Gütertrennung und Ausgleichszahlungen bei Scheidung
  4. Streitgegenstand und Argumente der Parteien
    • Position und Argumentation der Klägerin
    • Argumentation des Finanzamts (FA)
    • Vorbringen im Klage- und Einspruchsverfahren
  5. Entscheidungsgründe des FG München
    • Rechtliche Bewertung der Ausgleichszahlung als freigebige Zuwendung
    • Erläuterung des objektiven und subjektiven Tatbestands der freigebigen Zuwendung
    • Abwägung von Gegenleistungen und die Anwendung des § 7 Abs. 3 ErbStG
    • Feststellung der Unentgeltlichkeit der Zahlung
    • Berücksichtigung von Irrtümern und subjektiven Vorstellungen der Zuwendenden
  6. Kritische Würdigung
    • Analyse der Argumentation des Finanzgerichts
    • Vergleich mit anderen gerichtlichen Entscheidungen und Literaturmeinungen
    • Diskussion zur Auslegung des § 7 ErbStG und der Begriffe „freigebige Zuwendung“ und „Gegenleistung“
    • Bewertung der Ablehnung der Revision
  7. Praktische Implikationen
    • Konsequenzen für die Gestaltung von Eheverträgen
    • Auswirkungen auf zukünftige Fälle von Schenkungsteuer bei Ausgleichszahlungen
    • Empfehlungen für Steuerpflichtige und ihre Berater
  8. Schlussfolgerung
    • Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse
    • Bedeutung des Urteils für die Schenkungsteuerpraxis
    • Perspektiven für zukünftige Entwicklungen im Steuerrecht

Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Schenkungsteuer – Ausgleichszahlung aus Ehevertrag als freigebige Zuwendung – FG München 4 K 3181/16

Die Klägerin schloss 1998 mit ihrem späteren Ehemann einen Ehevertrag, in dem Gütertrennung vereinbart und ihr für den Fall der Scheidung eine Ausgleichszahlung zugesprochen wurde.

Nach der Scheidung im Jahr 2014 erhielt sie die Zahlung.

Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer fest, da es die Zahlung als freigebige Zuwendung ansah.

Entscheidung des FG München:

Das FG München wies die Klage ab.

Die Ausgleichszahlung ist eine freigebige Zuwendung und unterliegt der Schenkungsteuer.

Begründung:

Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Schenkungsteuer – Ausgleichszahlung aus Ehevertrag als freigebige Zuwendung – FG München 4 K 3181/16

  • Freigebige Zuwendung:

    • Eine freigebige Zuwendung liegt vor, wenn sie unentgeltlich ist, d.h. keine Gegenleistung besteht.
    • Im Streitfall hatte die Klägerin keinen Anspruch auf die Zahlung. Sie war weder gesetzlich dazu berechtigt noch hatte sie eine Gegenleistung erbracht.
    • Der Verzicht auf Zugewinnausgleich ist keine Gegenleistung, da er im Zeitpunkt des Ehevertrags noch nicht bewertet werden konnte.
    • Der Ehevertrag ist kein Wagnisgeschäft, da die Klägerin keine Gefahr eines Vermögensverlustes hatte.
    • Die Eingehung der Ehe ist keine Gegenleistung, da sie nicht in Geld bewertet werden kann.
  • Subjektiver Tatbestand:

    • Der Ehemann wusste, dass er zur Zahlung nicht verpflichtet war.
    • Ein etwaiger Irrtum seinerseits über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung wäre unbeachtlich.
  • Steuerentstehung:

    • Die Schenkungsteuer entstand mit der Zahlung im Jahr 2014.

Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Schenkungsteuer – Ausgleichszahlung aus Ehevertrag als freigebige Zuwendung – FG München 4 K 3181/16

Leitsätze:

  • Eine Ausgleichszahlung aus einem Ehevertrag, die für den Fall der Scheidung vereinbart wird, kann eine freigebige Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sein.
  • Der Verzicht auf Zugewinnausgleich ist keine Gegenleistung, wenn der Anspruch im Zeitpunkt des Ehevertrags noch nicht bewertet werden kann.
  • Die Eingehung der Ehe ist keine Gegenleistung im Sinne des Schenkungsteuerrechts.

Zusätzliche Informationen:

  • Die Revision wurde nicht zugelassen.
  • Die Kostenentscheidung erfolgte nach § 135 Abs. 1 FGO.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Fortführung Steuervorteile aus Sanierungsmaßnahmen an Denkmalobjekten durch Erben

Fortführung Steuervorteile aus Sanierungsmaßnahmen an Denkmalobjekten durch Erben

Juni 14, 2025
Fortführung Steuervorteile aus Sanierungsmaßnahmen an Denkmalobjekten durch ErbenRA und Notar KrauDieses Urteil des Finanzgerichts Sachsen-A…
Honoraranspruch bei Erbenermittlung

Honoraranspruch bei Erbenermittlung

Juni 14, 2025
Honoraranspruch bei ErbenermittlungRA und Notar KrauNachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung des Urteils des LG Hamburg (Zivilkammer 19)…
Unbegründetheit eines Zwangsmittelantrags bei verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses durch den Notar

Unbegründetheit eines Zwangsmittelantrags bei verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses durch den Notar 

Juni 14, 2025
Unbegründetheit eines Zwangsmittelantrags bei verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses durch den Notar RA und Notar KrauGericht ent…