FG München 4 K 1283/20

Juni 5, 2022

FG München 4 K 1283/20

Urteil vom 26.01.2022

Rechtmäßigkeit eines Feststellungsbescheides

Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts

RA und Notar Krau: 

Das Finanzgericht München entschied in dem Fall FG München über die Rechtmäßigkeit eines Feststellungsbescheides bezüglich des Werts von Unternehmensanteilen.

Der Kläger war an einer GmbH & Co. KG beteiligt und hatte Anteile im Jahr 2012 veräußert.

Er argumentierte, dass der Wert der Anteile niedriger sei als vom Finanzamt festgestellt.

Das Gericht urteilte jedoch, dass der Feststellungsbescheid rechtmäßig sei.

FG München 4 K 1283/20

Es sei nicht möglich, den gemeinen Wert aus Verkäufen abzuleiten, die nach dem Bewertungsstichtag stattgefunden haben.

Da der Verkauf erst nach dem Stichtag erfolgte, könne der festgestellte Wert nicht angefochten werden.

Zudem habe der Kläger keine Einigung über den Kaufpreis am Bewertungsstichtag nachgewiesen.

Das Gericht bestätigte den festgesetzten Wert der Anteile und wies die Klage ab.

Es wurde keine Revision zugelassen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung und Sachverhalt:
    • Beschreibung des Falls FG München 4 K 1283/20
    • Beteiligte Parteien und ihre Anteile an der X GmbH & Co. KG
    • Chronologische Darstellung der relevanten Ereignisse und Entscheidungen der Finanzbehörden
  2. Klage und Begründung des Klägers:
    • Argumentation des Klägers bezüglich der Feststellung des Anteilswerts
    • Hinweis auf Verkaufsverhandlungen vor und nach dem Bewertungsstichtag
    • Antrag auf Herabsetzung des festgestellten Werts des Betriebsvermögens
  3. Antwort des Beklagten:
    • Stellungnahme des Beklagten zur Klage
    • Begründung der Rechtmäßigkeit des Feststellungsbescheids
    • Darlegung der gesetzlichen Grundlagen für die Feststellung des Betriebsvermögenswerts
  4. Entscheidung des Gerichts:
    • Beurteilung der zulässigen Klage
    • Analyse der Argumente beider Parteien
    • Schlussfolgerung des Gerichts zur Rechtmäßigkeit des Feststellungsbescheids
    • Zusammenfassung der Urteilsbegründung und der getroffenen Entscheidung

FG München 4 K 1283/20

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

RA und Notar Krau

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