Rechtsfolgen des einseitigen Widerrufs der Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament – OLG Hamm 15 W 17/13
Sachverhalt:
Ein Ehepaar hatte in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezügliche Verfügungen getroffen.
Der Ehemann widerrief das Testament später einseitig und errichtete ein neues Testament.
Nach dem Tod der Ehefrau stritten die Beteiligten über die Frage, ob die Verfügungen der Ehefrau im gemeinschaftlichen Testament durch den Widerruf des Ehemannes unwirksam geworden sind.
Entscheidung des OLG Hamm:
Das OLG Hamm wies die Beschwerden der Beteiligten zurück.
Die Verfügungen der Ehefrau im gemeinschaftlichen Testament waren durch den Widerruf des Ehemannes unwirksam geworden.
Begründung:
Das OLG Hamm führte aus, dass die Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich waren.
Daher hatte der Widerruf des Ehemannes gemäß § 2270 Abs. 1 BGB die Unwirksamkeit auch der Verfügungen der Ehefrau zur Folge.
Zentrale Argumente des Gerichts:
Fazit:
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Verfügungen der Ehefrau im gemeinschaftlichen Testament durch den Widerruf des Ehemannes unwirksam geworden sind.
Die Entscheidung verdeutlicht die Rechtsfolgen des einseitigen Widerrufs von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.