Rechtsfolgen Scheidung für Ehegattenerbvertrag 

September 14, 2017

Rechtsfolgen Scheidung für Ehegattenerbvertrag

OLG München 31 Wx 064/05

RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten in einem Ehe- und Erbvertrag von 1960 sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt.

In einem ergänzenden Erbvertrag von 1982 schlossen sie ihre Verwandten von der gesetzlichen Erbfolge aus.

Die Ehe wurde 1995 geschieden.

Die Erblasserin verstarb 2003 und hinterließ keine Abkömmlinge.

Ihre Nichte (Beteiligte zu 1) beantragte einen Erbschein als Alleinerbin.

Das Nachlassgericht wies den Antrag zurück und stellte das Erbrecht des Fiskus fest.

Prozessverlauf:

  • Das Landgericht wies die Beschwerde der Nichte zurück.
  • Die Nichte legte weitere Beschwerde ein.

Entscheidung des OLG München:

Rechtsfolgen Scheidung für Ehegattenerbvertrag

Das OLG München wies die weitere Beschwerde zurück.

Die Enterbung der Verwandten im Erbvertrag von 1982 ist wirksam.

Begründung:

  • Unwirksamkeit der Erbeinsetzung: Die wechselseitige Erbeinsetzung im Erbvertrag von 1960 wurde durch die Scheidung unwirksam.

  • Wirksamkeit der Enterbung: Die Enterbung der Verwandten im Erbvertrag von 1982 ist weiterhin wirksam. Sie wurde durch die Scheidung nicht berührt.

  • Auslegung des Erbvertrags: Das Landgericht hat den Erbvertrag von 1982 ausgelegt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erblasserin ihre Verwandten unter allen Umständen von der Erbfolge ausschließen wollte.

  • Ergänzende Auslegung: Das Landgericht hat den Erbvertrag ergänzend ausgelegt und berücksichtigt, dass die Erblasserin den Fall der Scheidung nicht bedacht hatte. Es kam zu dem Schluss, dass die Erblasserin auch für diesen Fall die Enterbung ihrer Verwandten gewollt hätte.

  • Kein Widerspruch zum Wortlaut: Die ergänzende Auslegung steht nicht im Widerspruch zum Wortlaut des Erbvertrags.

Rechtsfolgen Scheidung für Ehegattenerbvertrag

Ausführliche Darstellung der Begründung:

Das OLG München hat die Rechtsfolgen der Scheidung für einen Ehegattenerbvertrag dargelegt.

Es hat klargestellt, dass die wechselseitige Erbeinsetzung durch die Scheidung unwirksam wird, die übrigen Verfügungen des Erbvertrags aber wirksam bleiben können.

Das Gericht hat die Grundsätze der Testamentsauslegung dargestellt und die Zulässigkeit der ergänzenden Auslegung bestätigt.

Es hat betont, dass bei der Auslegung der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen ist und dass dabei auch Umstände außerhalb des Testaments berücksichtigt werden können.

Das OLG München hat die Bedeutung des Willens der Erblasserin hervorgehoben.

Die Erblasserin hatte ihre Verwandten ausdrücklich von der Erbfolge ausgeschlossen.

Dieser Wille war für das Gericht ausschlaggebend.

Die Entscheidung des OLG München ist für die Praxis relevant, da sie die Rechtsfolgen der Scheidung für einen Ehegattenerbvertrag

und die Grundsätze der Testamentsauslegung klarlegt.

Fazit:

Das OLG München hat in seiner Entscheidung die Rechte des Fiskus als gesetzlichen Erben gestärkt und die Bedeutung der Testamentsauslegung im Erbrecht hervorgehoben.

Die Entscheidung ist für die Praxis relevant, da sie die Rechtsfolgen der Scheidung für einen Ehegattenerbvertrag und die Grundsätze der Testamentsauslegung klarlegt.

RA und Notar Krau

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