Rechtsmittelinteresse des zur Auskunft verpflichteten Erben – BGH IV ZB 27/95

Dezember 6, 2020

Rechtsmittelinteresse des zur Auskunft verpflichteten Erben – BGH IV ZB 27/95

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

In dem Fall BGH IV ZB 27/95 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über das Rechtsmittelinteresse einer Erbin, die zur Auskunftserteilung über den Nachlassbestand verurteilt wurde.

Der Kläger, ein nichtehelicher Sohn des Verstorbenen, verlangte von der Beklagten, der Alleinerbin, ein geordnetes Verzeichnis aller Vermögenswerte.

Das Landgericht verpflichtete die Beklagte zur Auskunftserteilung, ohne dass eine Wertermittlung notwendig sei.

Die Beklagte legte gegen dieses Urteil Berufung ein, welche vom Oberlandesgericht Celle als unzulässig verworfen wurde, da die Auskunftserteilungskosten die Berufungssumme nicht erreichten und auf 600 DM geschätzt wurden.

Die Beklagte argumentierte, dass die Verpflichtung zur Auskunftserteilung unklar sei und anwaltliche Hilfe benötige.

Zudem führte sie an, dass die Auskunftserteilung bezüglich eines Anteils an einer anderen Erbengemeinschaft problematisch sei, ohne gegen die anderen Miterben klagen zu müssen.

Der BGH stellte klar, dass die Beklagte als Alleinerbin die gleichen Informationsrechte wie die anderen Miterben habe und ihre Pflicht zur Auskunftserteilung nicht durch Verweis auf Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Informationen entfallen könne.

Rechtsmittelinteresse des zur Auskunft verpflichteten Erben – BGH IV ZB 27/95

Schließlich entschied der BGH, dass das Berufungsgericht sein Ermessen korrekt ausgeübt habe und die sofortige Beschwerde der Beklagten zurückgewiesen werde.

 Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
    • Hintergrund des Falls
    • Bisheriger Verfahrensverlauf
  2. Sachverhalt
    • Kläger und Beklagte
    • Forderung des Klägers
    • Urteil des Landgerichts
    • Verwerfung der Berufung durch das Oberlandesgericht
  3. Rechtsmittel der Beklagten
    • Argumentation der Beklagten
      • Unklarheit der Auskunftspflicht
      • Anwaltsbedarf
      • Problematische Auskunftserteilung bezüglich anderer Erbengemeinschaft
    • Sofortige Beschwerde der Beklagten
  4. Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)
    • Klarstellung der Auskunftspflicht
    • Rechte der Beklagten als Alleinerbin
    • Ablehnung der Beschwerde
  5. Rechtsgrundlagen
  6. Begründung des Urteils
    • Verständnis des Tenors und der Entscheidungsgründe
    • Anforderungen an die Auskunftserteilung
    • Keine Notwendigkeit der Wertermittlung
    • Behandlung von Altlasten und zukünftigen Entwicklungen
  7. Kostenentscheidung
    • Kostenverteilung
    • Beschwerdewert
  8. Fazit
    • Zusammenfassung der wesentlichen Punkte
    • Bedeutung des Urteils für künftige Fälle
RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Trauer Grabstein

Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDR

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDRZusammenfassung: BGH, Urteil vom 07.03.2001 – IV ZR…
Portrait Lana Berloznik Kanzlei Krau Rechtsanwälte

Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als Gesamtschuldner

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als GesamtschuldnerHier ist eine Zusammenfassung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 1…
Apartmenthaus Wohnungseigentum

Beschlussmängelverfahren: Verwalterbestellung durch den teilenden Eigentümer in der „Aufteilungsphase“

November 5, 2025
Beschlussmängelverfahren: Verwalterbestellung durch den teilenden Eigentümer in der „Aufteilungsphase“ – Heilung von Einberufungsmängeln durch „Voll…