Rechtsnachfolge nach einem niederländischem Erblasser

Juni 7, 2018

Rechtsnachfolge nach einem niederländischem Erblasser

OLG Düsseldorf Beschluss 30.01.2015 – I-3 Wx 141/14

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 30. Januar 2015 befasst sich mit der Rechtsnachfolge nach einer niederländischen Erblasserin, die in Deutschland verstorben ist.

Die Erblasserin hatte testamentarisch niederländisches Erbrecht gewählt und ihren Ehemann sowie ihre Kinder zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt.

Der Ehemann beantragte die Ausstellung eines Erbscheins und eines Testamentsvollstreckerzeugnisses nach deutschem Recht, da er sich als Alleinerbe betrachtete.

Das Nachlassgericht wies den Antrag ab, da die Erblasserin niederländisches Erbrecht gewählt hatte und kein Nachweis erbracht wurde, dass deutsches Erbrecht zur Anwendung kommen sollte.

Zudem war unklar, ob die Erblasserin auch die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

Der Ehemann legte Beschwerde ein und änderte seinen Antrag dahingehend, dass niederländisches Erbrecht zur Anwendung kommen solle.

Das OLG Düsseldorf entschied zugunsten des Ehemanns, stellte jedoch fest, dass ein Erbschein nach niederländischem Recht zu erteilen sei,

da die Erblasserin in ihrem Testament eine sogenannte „ouderlijke boedelverdeling“ (elterliche Nachlassverteilung) angeordnet hatte.

Rechtsnachfolge nach einem niederländischem Erblasser

Diese Regelung entspricht funktional einer Alleinerbenstellung im deutschen Recht.

Der Erbschein ist daher als Fremdrechtserbschein auszustellen, der den Ehemann als Alleinerben nach niederländischem Recht ausweist.

Das Testamentsvollstreckerzeugnis nach deutschem Recht wurde jedoch nicht erteilt, da sich die Stellung des „executeur“ nach niederländischem Recht richtet.

Insgesamt bestätigte das OLG die Entscheidung, dass der Ehemann nach niederländischem Erbrecht als Alleinerbe gilt, womit seine Beschwerde teilweise erfolgreich war.

Allgemeiner Hinweis:

Das niederländische Erbrecht unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten vom deutschen Erbrecht. Hier ein Überblick über die wichtigsten Besonderheiten:

Gesetzliche Erbfolge:

  • Vier Parentelen: Das niederländische Recht teilt die Erben in vier Gruppen (Parentelen) ein:
      1. Parentel: Ehegatte und Kinder
      1. Parentel: Eltern und Geschwister
      1. Parentel: Großeltern
      1. Parentel: Urgroßeltern
  • Erbrecht des Ehegatten: Der überlebende Ehegatte hat eine starke Stellung im niederländischen Erbrecht. Er erbt grundsätzlich den gesamten Nachlass, auch wenn Kinder vorhanden sind. Die Kinder erhalten lediglich einen Anspruch auf ihren Pflichtteil ( „legitieme portie“).
  • Kein Erbrecht der Eltern: Im Gegensatz zum deutschen Recht erben die Eltern des Erblassers in den Niederlanden nicht, wenn der Erblasser Kinder hinterlässt.

Testamentarische Erbfolge:

  • Nur notarielles Testament: In den Niederlanden ist nur ein notarielles Testament gültig. Ein eigenhändiges Testament ist nicht möglich.
  • Freie Testierbarkeit: Der Erblasser kann grundsätzlich frei über sein Vermögen verfügen. Allerdings haben die Kinder und der Ehegatte einen Anspruch auf ihren Pflichtteil.

Rechtsnachfolge nach einem niederländischem Erblasser

Pflichtteil:

  • Anspruchsberechtigte: Pflichtteilsberechtigt sind in den Niederlanden nur die Kinder und der Ehegatte.
  • Höhe des Pflichtteils: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Stundung des Pflichtteils: Der Erblasser kann den Pflichtteil der Kinder bis zum 21. Lebensjahr stunden. Gegenüber dem Ehegatten kann der Pflichtteil sogar bis zu dessen Tod gestundet werden.

Weitere Besonderheiten:

  • „Wettelijke verdeling“: Der überlebende Ehegatte hat das Recht, den gesamten Nachlass für sich zu beanspruchen („wettelijke verdeling“). Die Kinder erhalten dann nur ihren Pflichtteil in Form einer Geldforderung.
  • Kein gemeinschaftliches Testament: Ehegatten können in den Niederlanden kein gemeinschaftliches Testament errichten.
  • Erbschaftsteuer: Die Erbschaftsteuer in den Niederlanden ist im Vergleich zu Deutschland relativ niedrig.

Wichtige Hinweise:

  • Das niederländische Erbrecht ist komplex und weicht in vielen Punkten vom deutschen Recht ab.
  • Wenn Sie Fragen zum niederländischen Erbrecht haben, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar wenden, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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