Rechtsprechung zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts nach Dreiteilungsmethode verfassungswidrig
BVerfG, 25.01.2011 – 1 BvR 918/10
Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. Januar 2011 eine sehr wichtige Entscheidung getroffen. Es geht dabei um das Thema Unterhalt nach einer Scheidung. Konkret geht es darum, wie viel Geld eine geschiedene Frau von ihrem Ex-Mann bekommt, wenn dieser wieder heiratet. Das Gericht hat entschieden, dass eine neue Berechnungsmethode des Bundesgerichtshofs (BGH) verfassungswidrig ist. Diese Methode nennt man „Dreiteilungsmethode“.
Worum ging es in dem Streit?
Wenn ein Paar sich scheiden lässt, muss oft derjenige, der mehr Geld verdient, dem anderen Unterhalt zahlen. Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Gesetz sagt: Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den „ehelichen Lebensverhältnissen“. Das bedeutet, der Lebensstandard, den das Paar während der Ehe hatte, ist der Maßstab.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht für Zivilsachen in Deutschland. Die Richter dort hatten ihre Meinung zur Berechnung geändert. Sie sagten: Wenn der Mann neu heiratet, ändern sich die Lebensverhältnisse. Es gibt nun den Mann, die Ex-Frau und die neue Frau. Der BGH fand es fair, das gesamte Geld aller Beteiligten in einen Topf zu werfen. Dann wurde die Summe durch drei geteilt. Jeder sollte gleich viel bekommen. Das nennt man die „Dreiteilungsmethode“.
Durch diese Methode bekam die erste Ehefrau oft deutlich weniger Geld als vorher. Das Ziel des BGH war es, Zweitfamilien zu entlasten.
Der konkrete Fall der Beschwerdeführerin
Eine Frau, die von 1978 bis 2002 verheiratet war, klagte gegen diese Methode. Ihr Ex-Mann hatte wieder geheiratet. Ein Gericht im Saarland nutzte die neue Methode des BGH. Dadurch sank der Unterhalt der Frau von ursprünglich 618 Euro auf nur noch 488 Euro im Monat. Das Gericht rechnete sogar fiktives Einkommen der neuen Ehefrau dazu. Die geschiedene Frau fühlte sich ungerecht behandelt und zog vor das Bundesverfassungsgericht.
Die Entscheidung der Verfassungsrichter
Das Bundesverfassungsgericht gab der Frau recht. Die Richter sagten: Die Methode des BGH verstößt gegen das Grundgesetz.
Der Hauptgrund dafür ist die Gewaltenteilung in Deutschland.
Das Gesetz (§ 1578 BGB) sagt klar: Der Unterhalt bemisst sich an der vergangenen Ehe. Der Gesetzgeber hatte das Unterhaltsrecht erst im Jahr 2007 reformiert. Dabei hatte das Parlament bewusst entschieden, diesen Paragrafen nicht zu ändern. Der Gesetzgeber wollte, dass der Lebensstandard der ersten Ehe der Maßstab bleibt.
Der BGH hat diese Entscheidung des Parlaments ignoriert. Die Richter am BGH haben das Gesetz nicht nur ausgelegt, sondern sie haben es faktisch umgeschrieben. Sie haben ein eigenes Modell erfunden, das so nicht im Gesetz steht. Das nennt man „unzulässige richterliche Rechtsfortbildung“.
Damit haben die Richter am BGH ihre Kompetenzen überschritten. Das verstößt gegen Artikel 20 des Grundgesetzes (Rechtsstaatsprinzip). Außerdem verletzt es die Rechte der geschiedenen Frau aus Artikel 2 des Grundgesetzes (Handlungsfreiheit), weil ihr Geld weggenommen wurde, das ihr nach dem Gesetz eigentlich zustand.
Warum die Dreiteilungsmethode falsch ist
Das Verfassungsgericht erklärte genau, warum die Methode nicht passt:
Was bedeutet das Urteil für die Zukunft?
Das Urteil des Oberlandesgerichts im Saarland wurde aufgehoben. Das Gericht muss den Fall der Frau nun noch einmal entscheiden. Dabei darf es die Dreiteilungsmethode nicht mehr anwenden. Es muss sich an den Willen des Gesetzgebers halten.
Das Bundesverfassungsgericht stellte klar: Richter dürfen Gesetze anpassen, wenn sich die Gesellschaft ändert. Aber sie dürfen den klaren Willen des Parlaments nicht missachten. Wenn man das Unterhaltsrecht so stark ändern will, wie der BGH es getan hat, dann muss das Parlament ein neues Gesetz machen. Richter dürfen das nicht einfach selbst entscheiden.
Für die Frau im konkreten Fall bedeutet das: Ihr Unterhalt muss neu berechnet werden. Nach der korrekten Methode, die sich an der Ehe orientiert, stünden ihr monatlich etwa 761 Euro zu, anstatt der 488 Euro, die das andere Gericht berechnet hatte. Der Ex-Mann ist leistungsfähig genug, um diesen Betrag zu zahlen.
Zusammenfassend stärkt dieses Urteil die Rolle des Parlaments. Es verhindert, dass Gerichte das Recht zu stark verändern. Und es schützt geschiedene Ehepartner davor, dass ihr Unterhalt durch komplizierte Rechenmodelle grundlos gekürzt wird.
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