Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 16.08.2013 entschieden,
dass die bloße Behauptung, die Erblasserin habe über die Existenz eines Testaments gesprochen, nicht ausreicht,
um die Errichtung eines solchen Testaments zu beweisen.
Sachverhalt:
Nach dem Tod der Erblasserin beantragte ihre Tochter einen Erbschein als Alleinerbin.
Die Enkelin der Erblasserin erhob dagegen Beschwerde und behauptete, es existiere ein Testament, in dem sie neben ihrer Mutter als Erbin eingesetzt sei.
Sie stützte sich dabei auf Zeugenaussagen, wonach die Erblasserin mehrfach über die Existenz eines Testaments gesprochen habe.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde der Enkelin zurück und bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts, der Tochter einen Erbschein als Alleinerbin zu erteilen.
Begründung:
Nachweis eines Testaments: Zum Nachweis eines Testaments ist grundsätzlich die Originalurkunde vorzulegen. Ist diese nicht auffindbar, können Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden. Allerdings sind an den Nachweis strikte Anforderungen zu stellen.
Unzureichender Beweis: Im vorliegenden Fall reichten die Zeugenaussagen nicht aus, um die Errichtung eines Testaments zu beweisen. Die Zeugen konnten lediglich bestätigen, dass die Erblasserin über die Existenz eines Testaments gesprochen hatte. Dies ist jedoch kein ausreichender Beweis dafür, dass die Erblasserin tatsächlich ein Testament errichtet hat.
Keine weiteren Anhaltspunkte: Es gab auch keine weiteren Anhaltspunkte, die die Errichtung eines Testaments belegen konnten. Die Enkelin hatte das Testament selbst nie gesehen.
Feststellungslast: Da die Enkelin sich auf die Existenz eines Testaments berief, trug sie die Feststellungslast. Da sie diese nicht erfüllen konnte, ging dies zu ihren Lasten.
Fazit:
Der Beschluss des OLG Düsseldorf verdeutlicht die strengen Anforderungen an den Nachweis eines Testaments, wenn die Originalurkunde nicht auffindbar ist.
Bloße Aussagen darüber, dass die Erblasserin über ein Testament gesprochen hat, reichen nicht aus, um dessen Errichtung zu beweisen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.