Reichweite transmortale Kontovollmacht

August 30, 2017

Reichweite transmortale Kontovollmacht

BGH XI ZR 191/08

RA und Notar Krau

Ein Erblasser erteilte seiner Ehefrau eine Kontovollmacht, die auch über seinen Tod hinaus gelten sollte („transmortale“ Vollmacht).

Nach dem Tod des Erblassers ließ die Ehefrau das Konto auf sich umschreiben.

Der Erbe, der Sohn des Erblassers, klagte gegen die Bank auf Auszahlung des Kontoguthabens.

Kernaussage des Urteils:

  • Keine Berechtigung zur Kontoumschreibung: Eine „transmortale“ Kontovollmacht berechtigt weder zu Lebzeiten des Erblassers noch nach seinem Tod zur Umschreibung des Kontos auf den Bevollmächtigten.

Begründung:

  • Girovertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag: Das Girovertragsverhältnis ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichen Elementen.
  • Erbe als Kontoinhaber: Mit dem Tod des Erblassers tritt der Erbe in den Girovertrag ein und wird Inhaber des Kontos.
  • Kontovollmacht umfasst keine Vertragsänderung: Eine Kontovollmacht berechtigt den Bevollmächtigten grundsätzlich nur zur Vornahme von Handlungen, die mit der Kontoführung üblicherweise verbunden sind (z.B. Abhebungen, Überweisungen). Sie berechtigt ihn nicht, den Girovertrag zu ändern oder aufzulösen.
  • „Unbeschränkte Verfügung“ bezieht sich auf Guthaben: Auch die Formulierung „unbeschränkte Verfügung“ in der Vollmacht ändert daran nichts. Sie bezieht sich auf die Verfügungsmacht über das Guthaben, nicht aber auf das Konto selbst.
  • Keine finanzielle Absicherung des Ehegatten: Die „transmortale“ Vollmacht dient nicht der finanziellen Absicherung des Ehegatten. Hierfür gibt es andere Mittel, wie z.B. die Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis.
  • Schutz des Erben: Der Erbe kann die Vollmacht jederzeit widerrufen. Der Bevollmächtigte muss die Interessen des Erben wahren.

Reichweite transmortale Kontovollmacht

Fazit:

Der BGH hat entschieden, dass eine „transmortale“ Kontovollmacht den Bevollmächtigten nicht zur Umschreibung des Kontos berechtigt.

Der Erbe bleibt Inhaber des Kontos und kann über das Guthaben verfügen.

Das Urteil dient der Klarstellung der Reichweite von Kontovollmachten und dem Schutz der Interessen des Erben.

Ergänzende Hinweise:

  • Das Urteil befasst sich mit der Frage, welche Rechte und Pflichten eine „transmortale“ Kontovollmacht umfasst.
  • Es zeigt die Grenzen der Vertretungsmacht des Bevollmächtigten auf.
  • Das Urteil ist relevant für alle Fälle, in denen eine „transmortale“ Kontovollmacht erteilt wurde.
RA und Notar Krau

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