Rettungskostenersatz beim Ausweichen eines Motorradfahrers vor Wild

Dezember 23, 2025

Rettungskostenersatz beim Ausweichen eines Motorradfahrers vor Wild

OLG Saarbrücken Urteil vom 23.11.2022 – 5 U 120/21

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat in einem wichtigen Urteil entschieden, dass eine Versicherung auch dann zahlen muss, wenn es gar nicht zu einer direkten Berührung mit einem Tier gekommen ist. In diesem Fall wich ein Motorradfahrer Rehen aus und stürzte dabei.

Hier ist die einfache Zusammenfassung des Urteils für Sie:


Was war passiert? Der Unfall und der Streit

Ein Motorradfahrer war mit seinem Sohn in Frankreich unterwegs. Als er in eine Rechtskurve fuhr, sah er am Straßenrand hinter einem Busch plötzlich Rehe. Er erschrak und lenkte sofort nach links, um einen Zusammenstoß zu verhindern.

Dabei verlor er die Kontrolle über sein Motorrad und stürzte. Das Motorrad wurde schwer beschädigt, ebenso wie die teure Schutzkleidung und der Helm. Die Kosten für die Reparatur und die Kleidung beliefen sich auf über 6.000 Euro.

Der Fahrer hatte eine Teilkaskoversicherung. Die Versicherung wollte jedoch nicht zahlen. Ihr Argument war einfach: In den Versicherungsbedingungen steht, dass nur ein „Zusammenstoß“ mit Tieren versichert ist. Da das Motorrad die Rehe nicht berührt hatte, sah die Versicherung keine Pflicht zur Zahlung.


Das Urteil: Warum die Versicherung trotzdem zahlen muss

Das Gericht gab dem Motorradfahrer recht. Zwar gab es keinen Zusammenstoß, aber es handelte sich um einen sogenannten Rettungskostenersatz.

Was bedeutet Rettungskostenersatz?

Das Gesetz (Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG) schreibt vor, dass ein Versicherter versuchen muss, einen Schaden abzuwenden oder so klein wie möglich zu halten. Wenn Sie also sehen, dass ein Unfall kurz bevorsteht, müssen Sie handeln, um diesen zu verhindern.

Wenn durch diese „Rettungstat“ ein anderer Schaden entsteht (zum Beispiel durch ein Ausweichmanöver), muss die Versicherung diesen Schaden ersetzen. Das gilt auch dann, wenn die Rettung gar nicht erfolgreich war oder wenn der ursprüngliche Unfall (der Zusammenstoß mit dem Tier) am Ende vielleicht gar nicht passiert wäre.


Die Voraussetzungen für die Zahlung

Damit Sie in einer solchen Situation Geld von der Versicherung bekommen, müssen laut Gericht bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

1. Eine konkrete Gefahr muss vorliegen

Es reicht nicht aus, nur allgemein Angst vor Wild zu haben. Sie müssen die Tiere wirklich gesehen haben. Im aktuellen Fall konnte der Motorradfahrer glaubhaft schildern, dass die Rehe nur etwa 15 Meter vor ihm auftauchten. Auch sein Sohn bestätigte dies als Zeuge.

2. Die Handlung muss „geboten“ sein

Das bedeutet: Ein vernünftiger Autofahrer oder Motorradfahrer hätte in dieser Situation genauso gehandelt. Da Rehe unberechenbare Tiere sind und ein Zusammenstoß mit einem Motorrad lebensgefährlich sein kann, war das Ausweichen objektiv richtig.

Rettungskostenersatz beim Ausweichen eines Motorradfahrers vor Wild

3. Keine Rolle spielt der „Reflex“

Die Versicherung versuchte zu argumentieren, der Fahrer habe nur „reflexartig“ gehandelt und nicht bewusst „gerettet“. Das Gericht wies dies zurück. Auch eine schnelle, instinktive Reaktion ist eine Rettungshandlung, wenn sie dazu dient, einen größeren Schaden abzuwenden.


Beweise: Wer muss was beweisen?

Das ist der schwierigste Teil für Sie als Versicherten. Sie tragen die sogenannte Beweislast. Das heißt, Sie müssen beweisen, dass da wirklich ein Tier war und dass Sie deshalb ausgewichen sind.

  • Zeugen sind Gold wert: Im vorliegenden Fall half die Aussage des Sohnes sehr. Auch ein Landwirt, der kurz nach dem Unfall dazu kam und dem der Fahrer sofort von den Rehen erzählte, war ein wichtiger Zeuge.
  • Glaubwürdigkeit: Der Fahrer muss den Unfallhergang logisch erklären können. Kleine Unsicherheiten bei der Geschwindigkeit oder der genauen Entfernung sind normal, da ein Unfall extrem schnell abläuft. Das Gericht akzeptiert das, solange das Gesamtbild stimmt.

Wie viel Geld gibt es zurück?

Die Versicherung muss nicht nur den Schaden am Fahrzeug bezahlen, sondern auch die Kosten, die direkt durch die Rettungstat entstanden sind.

Schäden am Motorrad

Hier wurden die Nettokosten für die Reparatur herangezogen, die ein Gutachter festgestellt hatte.

Schäden an der Kleidung

Auch Helm und Motorradanzug müssen ersetzt werden. Hier gibt es jedoch eine Besonderheit: Den „Abzug Neu für Alt“. Kleidung verliert mit der Zeit an Wert. Das Gericht entschied, dass für die etwa anderthalb Jahre alte Kleidung 20 Prozent vom ursprünglichen Preis abgezogen werden. Der Rest muss von der Versicherung bezahlt werden.


Zusammenfassung für Ihren Alltag

Wenn Sie Wild ausweichen und dabei stürzen oder gegen einen Baum fahren, ohne das Tier zu berühren:

  1. Sichern Sie Beweise: Suchen Sie nach Zeugen. Wenn möglich, machen Sie Fotos von Spuren (Hufabdrücke am Rand etc.).
  2. Melden Sie den Schaden sofort: Erklären Sie Ihrer Versicherung, dass Sie einen Zusammenstoß mit Wild durch ein Ausweichmanöver verhindert haben.
  3. Teilkasko reicht oft aus: Sie brauchen für diesen speziellen Fall nicht zwingend eine Vollkaskoversicherung, da das Gesetz den Rettungswillen schützt.

Das Urteil zeigt, dass Versicherungen sich nicht mit der Ausrede „keine Berührung, kein Schaden“ aus der Verantwortung ziehen können, wenn der Fahrer vernünftig gehandelt hat, um Schlimmeres zu verhindern.

RA und Notar Krau

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