Rückforderung Corona Soforthilfen – Was bedeuten die neuen Maßnahmen in Hessen?
Die jüngsten Maßnahmen zielen darauf ab, das Verfahren fairer und unbürokratischer zu gestalten.
Moratorium und Fristaussetzung:
Die Erstellung und Versendung neuer Rückforderungsbescheide ist pausiert worden (Moratorium).
Laufende Fristen für die Rückmeldung (d.h. das Ausfüllen der Online-Formulare) sind ausgesetzt.
Sie müssen sich aktuell wegen der Rückmeldung nicht unter Zeitdruck setzen. Sobald die Prüfung der neuen Regelungen abgeschlossen ist, erhalten Sie neue Informationen und ggf. eine neue Frist.
Auch bereits erlassene Bescheide sollen im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, falls es Änderungen im Verfahren gibt.
Die Bagatellgrenze, unter der auf eine Rückforderung verzichtet wird, wurde von 500 Euro auf 1.000 Euro erhöht.
Wenn das Ergebnis Ihrer Rückmeldung einen Rückzahlungsbetrag von maximal 1.000 Euro ergibt, müssen Sie diesen Betrag nicht zurückzahlen.
Das Land bietet weiterhin die Möglichkeit von zinslosen Ratenzahlungen und Stundungen an.
In Härtefällen kann das Instrument der Niederschlagung (vorübergehendes Zurückstellen der offenen Forderung, kein Erlass) geprüft werden.
Ihr Vorgehen hängt davon ab, ob Sie ein Aufforderungsschreiben zur Rückmeldung oder bereits einen Rückforderungsbescheid erhalten haben.
Sie haben ein Schreiben zur Rückmeldung erhalten (Aufforderung zur Eingabe Ihrer Einnahmen/Ausgaben im Online-Portal)
Aktuell nichts unternehmen (wegen des Moratoriums sind die Fristen ausgesetzt). Sie werden informiert, wenn es weitergeht.
Wer die Rückmeldung nicht abgibt, muss die volle Soforthilfe zurückzahlen.
Nutzen Sie die Fristverlängerung, wenn Sie die Frist vor dem Moratorium nicht einhalten konnten, und holen Sie die Datenermittlung nach.
Sie haben einen Rückforderungsbescheid erhalten (Aufforderung zur Zahlung eines bestimmten Betrags) Nicht vorschnell zahlen! Lassen Sie den Bescheid unverzüglich anwaltlich oder steuerrechtlich prüfen.
Bescheide können aufgrund von Verjährung, unklaren Bedingungen oder formellen Fehlern angreifbar sein. Eine Klage hat aufschiebende Wirkung, d.h. Sie müssen bis zur Gerichtsentscheidung nicht zahlen.
Bewahren Sie alle Unterlagen von 2020 (Anträge, Bescheide, Kontoauszüge, Buchhaltung) auf. *Fachkundigen Rat einholen: Wenden Sie sich an eine Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder eine fachkundige Rechtsberatung (z.B. spezialisierte Anwälte oder Ihre Kammer) zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses und zur Prüfung des Bescheids. Unabhängig vom Moratorium ist dies der sicherste Weg, um Ihre Ansprüche zu wahren.
Nein, die Fristen für eine Klage werden durch das Moratorium NICHT ausgesetzt.
Die Klagefrist gegen einen erlassenen Rückforderungsbescheid ist eine gesetzliche Frist (in der Regel ein Monat nach Zustellung des Bescheids).
Diese gesetzliche Frist kann nicht durch eine Anweisung des Ministeriums oder das Moratorium verlängert oder ausgesetzt werden.
Wird die Klagefrist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig (rechtsgültig).
Wenn Sie bereits einen Rückforderungsbescheid haben und rechtlich gegen diesen vorgehen möchten, müssen Sie die Klagefrist unbedingt beachten und im Zweifel Klage erheben, um eine Bestandskraft zu verhindern.
Wichtig: Dies ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.