Rückforderung Online-Sportwetten-Einsätze
LG Erfurt 8 O 1125/23
Beschluss vom 29.04.2024
Das Landgericht Erfurt plant im Rahmen eines Verfahrens über die Rückforderung von Online-Sportwetten-Einsätzen,
den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit mehreren Fragen zur Vereinbarkeit des deutschen Glücksspielrechts mit der Dienstleistungsfreiheit des Unionsrechts anzurufen.
Hintergrund:
Der Kläger fordert von einem Online-Sportwettenanbieter die Rückzahlung seiner Einsätze, da der Anbieter im streitgegenständlichen Zeitraum keine deutsche Konzession besaß.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem ähnlichen Fall (betreffend Online-Casinos) ein Verfahren ausgesetzt,
um die Entscheidung eines maltesischen Gerichts abzuwarten, das dem EuGH Fragen zur deutschen Rechtslage vorgelegt hatte.
Das Landgericht Erfurt kritisiert diese Vorgehensweise und hält eine direkte Vorlage an den EuGH für notwendig.
Geplante Vorlagefragen:
Das Landgericht möchte dem EuGH folgende Fragen zur Klärung vorlegen:
Begründung:
Das Landgericht begründet die Notwendigkeit einer EuGH-Vorlage mit der Komplexität des Glücksspielrechts und der Überlagerung von Unionsrecht und nationalem Recht.
Es verweist auf die Rechtsprechung des EuGH, wonach nationale Gerichte verpflichtet sind, dem Unionsrecht bestmögliche Wirksamkeit zu verleihen.
Weitere Punkte:
Fazit:
Das Landgericht Erfurt hält eine Klärung der aufgeworfenen Fragen durch den EuGH für unerlässlich, um die Vereinbarkeit des deutschen Glücksspielrechts mit dem Unionsrecht sicherzustellen.
Die Entscheidung des EuGH wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsprechung im Bereich der Online-Glücksspiele haben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.