Rückforderung von verlorenen Glücksspieleinsätzen

Mai 18, 2025

Rückforderung von verlorenen Glücksspieleinsätzen

LG Lübeck Urteil vom 21.02.2.025, 15 O 272/23

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute möchten wir Ihnen ein interessantes Urteil des Landgerichts Lübeck näherbringen. Es geht um die Rückforderung von Geld, das bei Online-Glücksspielen verloren wurde.

Als Ihre Ansprechpartner in Rechtsfragen möchten wir Ihnen die wichtigsten Punkte dieses Urteils verständlich erklären.

Online-Glücksspiel war lange Zeit verboten

Das Gericht in Lübeck hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Verträge über Online-Glücksspiele gültig sind.

Die klare Antwort des Gerichts lautet: Nein.

Denn in der Zeit, um die es in diesem Fall ging, war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet in Deutschland grundsätzlich verboten.

Nur für Online-Sportwetten gab es Ausnahmen. Dieses Verbot galt auch für Anbieter aus dem Ausland, wenn sich ihr Angebot an Spieler in Deutschland richtete.

Das Verbot ist nach Ansicht des Gerichts mit europäischem Recht vereinbar

Auch wenn dieses Verbot die Freiheit von Dienstleistungen innerhalb Europas einschränkt, so das Gericht, ist es dennoch gerechtfertigt.

Der Schutz der Bürger vor Spielsucht und die Bekämpfung von Kriminalität im Zusammenhang mit Glücksspiel wiegen schwerer.

Andere europäische Länder haben ähnliche Regelungen. Das Gericht sieht daher keinen Grund, diese Einschätzung dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

Verlorene Einsätze können zurückgefordert werden

Da die Online-Glücksspielverträge nach deutschem Recht ungültig waren, hat das Gericht entschieden, dass die beklagte Firma das erhaltene Geld an den Kläger zurückzahlen muss.

Dies stützt sich auf das Gesetz zur ungerechtfertigten Bereicherung. Vereinfacht gesagt: Wer ohne rechtlichen Grund Geld von einem anderen bekommt, muss es zurückgeben.

Rückforderung von verlorenen Glücksspieleinsätzen

Dass ein Teil der Forderung in US-Dollar gestellt wurde, ist dabei unerheblich, da die Einzahlungen auch in dieser Währung erfolgten.

Die Argumente der Beklagten überzeugten das Gericht nicht

Die beklagte Firma hatte argumentiert, dass sie das Geld nicht direkt erhalten habe, sondern nur eine Gebühr für die Vermittlung des Spiels.

Das Gericht sah dies anders. Die Spieler zahlten zunächst an die beklagte Firma. Was diese dann mit dem Geld machte, ändert nichts an der direkten Geschäftsbeziehung zwischen dem Spieler und der Firma.

Auch der Einwand, der Spieler hätte von dem Verbot wissen müssen, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Es ist nicht selbstverständlich, dass jeder die Details solcher Verbotsgesetze kennt.

Die beklagte Firma konnte nicht ausreichend beweisen, dass der Spieler tatsächlich Bescheid wusste.

Fazit des Gerichts

Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass die beklagte Online-Glücksspielfirma dem Kläger die verlorenen Einsätze zurückzahlen muss.

Die Verträge waren ungültig, da Online-Glücksspiel in Deutschland zum damaligen Zeitpunkt verboten war. Dieses Verbot ist nach Ansicht des Gerichts auch mit europäischem Recht vereinbar.

Wenn auch Sie Verluste bei Online-Glücksspielen erlitten haben, kann es sich lohnen, Ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine erste Einschätzung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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