OLG Köln 2 Wx 177/13
Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat in seinem Beschluss vom 12.07.2013 entschieden, dass die Rückgabe
eines in amtlicher Verwahrung befindlichen Testaments an den Erblasser dessen Testierfähigkeit voraussetzt.
Im vorliegenden Fall hatte der Beteiligte, der aufgrund einer frühkindlichen Hirnschädigung unter einer mittelgradigen Intelligenzminderung
leidet und als geschäftsunfähig gilt, die Rückgabe seines Testaments aus amtlicher Verwahrung beantragt.
Das Amtsgericht Aachen hatte den Antrag zurückgewiesen.
Hiergegen richtete sich die Beschwerde des Beteiligten.
Das OLG Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.
Es führte aus, dass die Rücknahme eines notariellen Testaments aus amtlicher Verwahrung eine Verfügung von Todes wegen darstellt,
die zur Begründung ihrer Wirksamkeit Testierfähigkeit voraussetzt.
Da der Beteiligte nach dem Inhalt der Akten zweifelsfrei testierunfähig sei, sei die Rückgabe des Testaments zu Recht verweigert worden.
Zusammenfassend lässt sich der Beschluss des OLG Köln wie folgt darstellen:
Der Beschluss des OLG Köln verdeutlicht die Bedeutung der Testierfähigkeit für die Rückgabe eines Testaments aus amtlicher Verwahrung.
Nur wenn der Erblasser in der Lage ist, die Bedeutung seiner testamentarischen Anordnungen zu verstehen, kann er die Rückgabe seines Testaments verlangen.
Zusätzliche Hinweise:
Wichtige Punkte des Beschlusses:
Praktische Auswirkungen des Beschlusses:
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.