Rückgabeanspruch eines Schenkers bei Wegfall der Geschäftsgrundlage
BGH X ZR 107/16
Kernaussage:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Schenker eine Immobilie oder einen Geldbetrag, der zum Erwerb einer Immobilie bestimmt war, zurückfordern können,
wenn die Schenkung in der Erwartung eines dauerhaften Zusammenlebens des Beschenkten mit dem eigenen Kind erfolgte und diese Erwartung sich nicht erfüllt.
Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall hatten Eltern ihrer Tochter und deren Lebensgefährten einen Geldbetrag zur Finanzierung eines gemeinsamen Hauses geschenkt.
Die Lebensgemeinschaft zerbrach nach kurzer Zeit, woraufhin die Eltern das Geld zurückforderten.
Entscheidungsgründe:
Besonderheiten des Schenkungsvertrages:
Fazit:
Das BGH-Urteil X ZR 107/16 stärkt die Rechte von Schenkern, die in der Erwartung eines dauerhaften Zusammenlebens
ihres Kindes mit dem Beschenkten eine Immobilie oder einen Geldbetrag zur Finanzierung einer Immobilie verschenken.
Zerbricht die Lebensgemeinschaft nach kurzer Zeit, können sie die Schenkung zurückfordern.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.