Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 15. Mai 2007 entschieden, dass das Schenkungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch auf Schenkungsverträge

Anwendung findet, die vor dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des BGB abgeschlossen wurden, wenn der Vertrag erst nach dem Beitritt vollzogen wurde.

Sachverhalt

Die Beklagte hatte von ihrer Mutter ein Grundstück in der ehemaligen DDR geschenkt bekommen.

Der Schenkungsvertrag wurde vor dem Beitritt der DDR abgeschlossen, die Eintragung im Grundbuch erfolgte jedoch erst danach.

Die Mutter erhielt später Sozialhilfe.

Der Sozialhilfeträger (Kläger) leitete den Anspruch auf Rückforderung der Schenkung gegen die Beklagte auf sich über.

Entscheidung des BGH

Der BGH wies die Revision der Beklagten zurück.

Das Schenkungsrecht des BGB finde Anwendung, da die Schenkung erst nach dem Beitritt vollzogen wurde.

Anwendbares Recht

Rückgewähr Schenkung wegen Notbedarfs an Sozialhilfeträger aus übergeleitetem Recht

Für die Frage, welches Recht auf den Schenkungsvertrag Anwendung findet, ist der Zeitpunkt des Vollzugs der Schenkung entscheidend.

Da die Schenkung erst nach dem Beitritt der DDR vollzogen wurde, findet das BGB Anwendung.

Rückforderungsanspruch

Nach § 528 BGB kann der Schenker, wenn er nach der Schenkung verarmt ist, die Herausgabe des Geschenks verlangen.

Dieser Anspruch besteht auch, wenn der Schenkungsvertrag vor dem Beitritt der DDR abgeschlossen wurde.

Vertrauensschutz

Die Beklagte kann sich nicht auf Vertrauensschutz berufen.

Sie durfte nicht darauf vertrauen, dass das Recht der DDR auch nach dem Beitritt Anwendung findet.

Kein Verstoß gegen Treu und Glauben

Die verzögerte Bearbeitung des Genehmigungsantrags durch die Behörden stellt keinen Verstoß gegen Treu und Glauben dar.

Fazit

Das Urteil des BGH stellt klar, dass das Schenkungsrecht des BGB auch auf Schenkungsverträge Anwendung findet, die vor dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des BGB abgeschlossen wurden,

wenn der Vertrag erst nach dem Beitritt vollzogen wurde.

Dies ist eine wichtige Entscheidung für die Rechtssicherheit im Bereich des Schenkungsrechts.