Rücknahme Corona-Soforthilfe-Bewilligungsbescheid mangels Liquiditätsengpasses
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, 5 K 694/21.F
Heute möchten wir Ihnen helfen, ein aktuelles Urteil zum Thema Corona-Soforthilfe besser zu verstehen.
Es geht darum, wann das Land Hessen bereits gewährte Hilfen zurückfordern darf.
Ein Taxiunternehmer bekam in der Corona-Krise 30.000 Euro Soforthilfe.
Wenig später forderte das Land Hessen diese Summe zurück.
Der Grund: Das Unternehmen hatte zum Zeitpunkt des Antrags über 130.000 Euro auf dem Geschäftskonto.
Das Land meinte, ein sogenannter „Liquiditätsengpass“ lag damit nicht vor. Der Unternehmer klagte dagegen. Er verlor den Prozess.
Der Begriff „Liquiditätsengpass“ ist wichtig. Er beschreibt, wenn einem Unternehmen kurzfristig das Geld für laufende Ausgaben fehlt. Die Soforthilfe sollte genau hier helfen. Sie war ein Puffer für Firmen in Not.
Das Gericht hat entschieden, dass für die Berechnung des Engpasses nicht nur die geplanten Ausgaben zählen.
Auch das tatsächlich vorhandene Geld auf den Konten muss berücksichtigt werden. Hatte man genug auf dem Konto, gab es keinen Engpass. Das Land durfte die Hilfe zurückfordern.
Warum das so hart klingen mag
Das Land musste während der Krise schnell handeln. Viele Anträge kamen auf einmal rein.
Darum gab es vereinfachte Regeln. Eine nachträgliche Prüfung war immer vorgesehen. Diese Prüfung konnte zu harten Ergebnissen führen.
Das Gericht sah darin aber keinen Fehler. Es ging um die gleichmäßige Behandlung aller Antragsteller und den sorgfältigen Umgang mit Steuergeldern.
Ihr Vertrauen war nicht geschützt
Sie fragen sich vielleicht, ob man auf die Zusage des Geldes vertrauen durfte.
Das Gericht sagt klar: Nein.
Jeder, der die Soforthilfe beantragte, hat einer möglichen Nachprüfung zugestimmt. Die Schnelligkeit der Auszahlung machte auch deutlich, dass es später genauer hingesehen werden würde.
Dieser Fall zeigt: Auch in schwierigen Zeiten ist es wichtig, die Antragsbedingungen genau zu lesen. Seien Sie sich bewusst, dass staatliche Hilfen oft nachträglich überprüft werden können.
Haben Sie Fragen zu staatlichen Hilfen oder anderen Rechtsfällen? Wir von RA und Notar Krau stehen Ihnen gerne zur Seite.
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