Rücknahme eines Erbvertrages aus der amtlichen Verwahrung
Sachverhalt:
Die Beteiligten hatten einen Erbvertrag geschlossen und diesen bei Gericht in amtliche Verwahrung gegeben.
Später beantragten sie gemeinsam die Rückgabe des Erbvertrags. Das Nachlassgericht gab den Erbvertrag jedoch nicht heraus,
da es der Ansicht war, dass die Rücknahme nur durch eine notariell beurkundete Erklärung erfolgen könne.
Hiergegen richtete sich die Beschwerde der Beteiligten.
Rechtliche Würdigung:
Das Oberlandesgericht Hamm gab der Beschwerde statt und entschied, dass die Beteiligten den Erbvertrag formlos aus der amtlichen Verwahrung zurücknehmen konnten.
Begründung:
Folgen der Rücknahme:
Bedeutung der Entscheidung:
Der Beschluss des OLG Hamm verdeutlicht die Voraussetzungen und Folgen der Rücknahme eines Erbvertrags aus amtlicher Verwahrung.
Er stellt klar, dass die Rücknahme formlos erfolgen kann und keine notarielle Beurkundung erforderlich ist.
Zusätzliche Informationen:
Fazit:
Der Beschluss des OLG Hamm bietet eine wichtige Klarstellung zu den formalen Anforderungen an die Rücknahme eines Erbvertrags aus amtlicher Verwahrung.
Er erleichtert die Rücknahme von Erbverträgen und stärkt die Testierfreiheit.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.