Rücktritt vom Erbvertrag Widerruf Testament
Bayerisches Oberstes Landesgericht BReg 1 a Z 25/88
Dieser Fall des Bayerischen Obersten Landesgerichts befasst sich mit der Auslegung eines Erbvertrags und den Folgen eines Rücktritts
vom Erbvertrag sowie eines Widerrufs des Testaments, mit dem der Rücktritt erklärt wurde.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob nach dem Widerruf des Testaments die Erbeinsetzung im Erbvertrag wieder auflebt.
Die Fakten des Falles
Ein Mann schloss mit seiner Ehefrau einen Erbvertrag, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzten und ihre Söhne aus früheren Ehen als Nacherben.
Im Erbvertrag wurde dem Mann das Recht eingeräumt, nach dem Tod seiner Frau „beliebige andere Verfügungen von Todes wegen“ zu errichten.
Nach dem Tod seiner Frau errichtete der Mann ein Testament, in dem er seine neue Ehefrau als Alleinerbin einsetzte.
Später widerrief er dieses Testament und enterbte seine neue Ehefrau.
Nach seinem Tod stritten die Söhne und die leiblichen Kinder des Mannes um den Nachlass.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied, dass die leiblichen Kinder des Mannes Erben geworden sind.
Der Widerruf des Testaments führte nicht dazu, dass die Erbeinsetzung der Söhne im Erbvertrag wieder auflebte.
Begründung des Gerichts
Fazit
Der Fall BayObLG BReg 1 a Z 25/88 zeigt, dass ein Rücktritt von einem Erbvertrag die vertragsmäßigen Verfügungen unwirksam macht.
Ein späterer Widerruf des Testaments, mit dem der Rücktritt erklärt wurde, führt nicht automatisch zur Wiederauflebung des Erbvertrags.
Entscheidend ist der Wille des Erblassers, der durch Auslegung seiner Erklärungen zu ermitteln ist.
Zusätzliche Anmerkungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Das BayObLG hat in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge festgestellt, nachdem die Erbeinsetzungen im Erbvertrag und im Testament unwirksam geworden waren.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.