rückwirkende Bewilligung Prozesskostenhilfe nach Beendigung Rechtsstreit nicht möglich
BAG 9 AZB 32/17
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Beschluss vom 31.07.2017 entschieden, dass eine rückwirkende Bewilligung von
Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Rechtsstreits grundsätzlich nicht möglich ist.
Sachverhalt:
Der Kläger hatte in einem Kündigungsschutzverfahren Prozesskostenhilfe beantragt, jedoch die erforderlichen Unterlagen (Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse) nicht eingereicht.
Nachdem sich die Parteien außergerichtlich geeinigt hatten, reichte der Kläger die fehlenden Unterlagen nach und beantragte die rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Entscheidung des BAG:
Das BAG wies die Rechtsbeschwerde des Klägers zurück.
Eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe sei nach Beendigung des Rechtsstreits nicht möglich.
Begründung:
Prozesskostenhilfe nur für beabsichtigte Rechtsverfolgung:
Keine Hinweispflicht des Gerichts:
Besondere Bedeutung des Beschlusses:
Auswirkungen für die Praxis:
Der Beschluss hat Bedeutung für die Praxis der Prozesskostenhilfe.
Er stellt klar, dass die rechtzeitige und vollständige Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unerlässlich ist.
Anwälte sollten ihre Mandanten sorgfältig über die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe aufklären und die rechtzeitige Einreichung der erforderlichen Unterlagen sicherstellen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Das BAG hat in seinem Beschluss vom 31.07.2017 die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe klargestellt.
Die Entscheidung betont die Eigenverantwortung der Parteien und ihrer Anwälte bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen